Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Kunden werden kein Verständnis haben / Pauschalreiserichtlinie: DRV-Umfrage zeigt Brisanz der Folgen

(Berlin) - Am Dienstag, den 23. August 2016 findet im Bundesjustizministerium (BMJV) die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht statt. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) wird dabei nochmals auf die gravierenden Auswirkungen des aktuellen Vorschlags auf die praktische Arbeit der Reisebüros hinweisen. Neben dem Verkauf von Komplettpaketen (Pauschalreisen) zählt der Verkauf von kombinierten Reiseleistungen zum Kerngeschäft der Reisebüros. Der DRV hat unter Deutschlands Reisebüros eine Erhebung durchgeführt, an der sich rund 700 Agenturen beteiligt haben. Gefragt wurde unter anderem nach dem Anteil des Verkaufs von verschiedenen Reiseleistungen unterschiedlicher Anbieter. Das Ergebnis: Bei 40 Prozent der Reisebüros macht der Verkauf von kombinierten Reiseleistungen mehr als die Hälfte des Geschäfts aus. Das zeigt die Brisanz der möglichen Auswirkungen der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie auf das künftige Geschäft der Reisemittler:

- Knapp 90 Prozent der 700 Vertriebsexperten, die sich an der Umfrage beteiligt haben, gehen davon aus, dass die neue Regelung mit Blick auf den Verkauf unterschiedlicher Reiseleistungen ihr Reisebürogeschäft beeinflussen wird.

- 92 Prozent der Umfrage-Teilnehmer fürchten den zusätzlichen bürokratischen Aufwand, den sie bewältigen müssen, um beim Verkauf von Reiseleistungen nicht in die Veranstalterhaftung zu geraten.

- Fast 90 Prozent der Befragten glauben nicht oder kaum, dass die Kunden Verständnis für die veränderte Buchungs- und Zahlungsweise haben werden.

- Mehr als ein Drittel könnte sich vorstellen, dass sie auf die Zusammenstellung unterschiedlicher Reiseleistungen gemäß dem Kundenwunsch verzichten werden.

- Mit finanziellen Einbußen durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht rechnen knapp 80 Prozent auf jeden Fall.

- 83 Prozent bewerten den Umstand, dass mit dem In-Kraft-Treten der EU-Richtlinie 2018 neben dem Veranstalter auch das Reisebüro im Krisenfall Ansprechpartner für den Kunden sein soll, als große Herausforderung beziehungsweise sind der Meinung, dass dies gar nicht zu bewältigen sein wird.

Anschauliche Grafiken: Die Ergebnisse und veranschaulichende Grafiken unter drv.de/fachthemen/bundes-und-europapolitik/detail/kunden-werden-kein-verstaendnis-haben-reisebueros-befuerchten-finanzielle-einbussen

Kurze Erklärvideos: Zu den Auswirkungen des Entwurfes auf Reisebüros und den künftigen Möglichkeiten des Reiseverkaufs hat der DRV vier Erklärvideos erstellt. Was muss man beachten, wenn man als Reisebüro nicht in die Veranstalterhaftung geraten will? Was passiert, wenn man (versehentlich) zum Veranstalter wird? Was sind die rechtlichen Konsequenzen? Rechtsanwalt Frank Hütten (Kanzlei Noll & Hütten Anwälte) beantwortet diese Fragen in vier kurzen DRV-Videoclips: http://bit.ly/DRV-Erklärvideos

Alle Fakten zur EU-Pauschalreiserichtlinie und Stellungnahmen des DRV sind zusammengestellt zu finden unter: drv.de/fachthemen/bundes-und-europapolitik/eu-pauschalreiserichtlinie

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(dw)

NEWS TEILEN: