Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Kundenkarten: Flächendeckende Verstöße gegen den Datenschutz / Bonuskarten sollen Kundenprofile und Kaufverhalten erforschen

(Berlin) - Bei den in Deutschland angebotenen Kundenkarten gibt es flächendeckende Verstöße gegen den Datenschutz. Dies ist das Ergebnis einer am 1. Dezember vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Studie. So sammeln fast alle Kundenbindungssysteme mehr Daten über den Kunden, als für das Durchführen des Bonusprogramms notwendig ist. vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller rief die Unternehmen zu einem „Wettbewerb für mehr Verbraucherschutz und Datenschutz bei den Kundenkarten“ auf. „Millionen von Verbrauchern erweisen dem Handel mit dem Erwerb von Kundenkarten ihr Vertrauen – dieses Vertrauen darf nicht durch einen dürftigen Datenschutz mit Füßen getreten werden“, sagte Edda Müller. Zu den häufigsten Verstößen zählen das Sammeln von Daten über die gekauften Produkte, eine fehlende Information der Verbraucher über ihre Datenschutzrechte und unzureichende Einwilligungserklärungen über die Verwendung der Daten.

Mit der Untersuchung hatte der vzbv das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein beauftragt. Die Ergebnisse sind aus Sicht des vzbv höchst bedenklich: „Die Unerfahrenheit der Verbraucher in Sachen Datenschutz wird von einigen Firmen schamlos ausgenutzt“, so Edda Müller. Sie rief die Unternehmen dazu auf, schnell und umfassend Konsequenzen zu ziehen. „Wer für seine Kundenprofile speichern will, wenn ein Kunden Schmerzmittel, Kondome oder Diätprodukte kauft, der soll es offen sagen – oder sein lassen“. Der vzbv sei bereit, mit Unternehmen und den Datenschutzbehörden Strategien für verbraucherfreundliche Kundenkarten zu erarbeiten.

Fast alle Kundenkarten verstießen gegen eine oder mehrere grundlegende Datenschutzbestimmungen:

„Nur Daten erheben, die für das Bonusprogramm notwendig sind“
Schon beim Beantragen der Kundenkarten werden Daten erhoben, die für das Bonusprogramm überhaupt nicht notwendig sind – die aber für das Erstellen detaillierter Kundenprofile für die Unternehmen umso wertvoller sind. Hierzu zählen das vollständige Geburtsdatum, die Telefonnummer, eMail-Adresse oder Angaben zu Einkommen, Beruf und Interessen. Dass es auch anders geht, beweisen einige City Cards wie die Pforzheim City Card, die Dortmunder evivo Card oder die SÜCard aus Coburg.

„Nicht das Einkaufsverhalten der Kunden ausforschen“
Auch beim Bezahlen mit der Kundenkarte werden häufig mehr Daten erhoben, als erforderlich, ohne dass der Kunde über eine Einwilligung die Möglichkeit hat, dem zu widersprechen. Zu erfassen wie viel der Kunde ausgegeben hat, ist für das Funktionieren der Bonussysteme notwendig. Zu speichern was der Kunde gekauft hat, bedeutet dagegen einen unzulässigen Schritt zum gläsernen Verbraucher, solange dieser nicht im einzelnen hierüber informiert wird und sein Einverständnis gibt.

„Daten speichern muss freiwillig sein“
Die Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, der Nutzung und Weiterverwendung ihrer Daten aus freien Stücken zuzustimmen. Sowohl das Bonusprogramm Vodafone Stars als auch das Programm S-Points der Sparkassen Wuppertal, Essen und Bonn machen dagegen die Teilnahme der Kunden an dem Bonussystem von seiner Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken abhängig. Von einer freiwilligen Einwilligung kann hier keine Rede mehr sein.

„Verbraucher über ihre Rechte informieren“
Unerlässlich ist es, die Verbraucher über ihre Datenschutzrechte und die Teilnahmebedingungen an den Bonusprogrammen zu informieren. Durch besondere Intransparenz zeichnet sich beispielsweise Happy Digits aus: So liegen dem Antragsformular von Happy Digits keine Teilnahmebedingungen bei, es erfolgt lediglich der Hinweis, dass die Teilnahmebedingungen mit dem Versand der Karte zugestellt werden oder per Faxabruf angefordert werden können. Auch das Internet-Anmeldeformular von S-Points enthält keinen Link auf die Teilnahmebedingungen, diese sind auf den Webseiten des S-Points-Programms nur schwer zugänglich.

Guter Datenschutz: Vorreiter blieb im Regen stehen
Die fehlende Transparenz bei den Teilnahmebedingungen von Happy Digits ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen zu sehen, die das Unternehmen mit einer besonders verbraucherfreundlichen Regelung auf einem anderen Feld machen musste. Dabei ging es um die Einwilligung der Verbraucher zur Nutzung der Kundendaten für Werbezwecke. Nach Kritik von Datenschützern führte Happy Digits auf dem Antragsformular eine „Ankreuzlösung“ ein – nur wer ausdrücklich zustimmte, dessen Daten durften weiterverwendet werden. All dies offenbar in der Hoffnung, die anderen Karteninhaber würden dem Positivbeispiel folgen. Als Happy Digits jedoch mit seiner verbraucherfreundlichen Lösung allein blieb, kehrte das Unternehmen wieder zur alten „Auskreuzlösung“ zurück – wer gegen eine Nutzung seiner Daten ist, muss das jetzt ausdrücklich erklären. Diesen Mechanismus will der vzbv jetzt umkehren. „Ein umfassender Daten- und Verbraucherschutz muss zum Gütesiegel für Kundenkarten werden“, so Edda Müller. „Deshalb brauchen wir branchenweit verbindliche Standards.“

Der vzbv und das ULD lobten die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen und des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) bei der Erstellung der Studie. Die Studie verstehe sich nicht nur als Kritik an der bestehenden Praxis sondern auch als Fundus für Verbesserungsideen im Sinne der Verbraucher.

Über die Studie
Die unter dem Titel "Kundenbindungssysteme und Datenschutz" (Kurzzusammenfassung im Dokumentendownload, 12 Seiten) veröffentlichte Studie war von Juni bis November 2003 vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) im Auftrag des vzbv erstellt worden. Hintergrund ist die enorme Popularität von Kundenkarten, mit denen immer mehr Unternehmen versuchen, Verbraucher an sich zu binden. Allein der Marktführer bei den Kundenkarten – die Payback-Karte – steckt bei 22,5 Millionen Kunden im Portemonnaie. Die Verbraucher erhalten bei einem bestimmten Umsatz Rabatte oder Prämien. Im Gegenzug sollen die Karten die Kunden an einzelne Unternehmen binden und den Unternehmen die Marktforschung durch das Erstellen von Kundenprofilen erleichtern. Zu den untersuchten Kundenkarten zählen unter anderem Payback, Happy Digits, Lufthansa Miles & More, Webmiles, Vodafone-Starts, zahlreiche City Cards, Shell ClubSmart, Bahn Comfort und Apothekenkarten.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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