Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband SekundÀrrohstoffe und Entsorgung e.V.

Kunststoffrecycler: EEG-Ausgleichsregelung muss auch fĂŒr das Jahr 2014 gelten

(Bonn) - "Eine Auftrennung der Kunststoffindustrie in jene, die PrimÀrstoffe und jene, die SekundÀrstoffe verarbeiten, ist auf europÀischer und auch auf nationaler Ebene nicht erfolgt. Allein das ist schon ein wichtiger Erfolg, der im Zusammenhang mit der Neufassung der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) erreicht worden ist", erklÀrte Herbert Snell, VizeprÀsident des bvse-Bundesverband SekundÀrrohstoffe und Entsorgung vor der Presse anlÀsslich des 17. Internationalen Altkunststofftages in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Diese europĂ€ische Entscheidung bedeutet, dass die Kunststoffrecycler die TeilrĂŒckerstattungen der EEG-Umlage ab 2015 beantragen können. Das novellierte EEG wird voraussichtlich im August 2014 in Kraft treten, wobei deutliche VerĂ€nderungen gegenĂŒber den bisherigen Regelungen umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang bedankte sich der bvse-VizeprĂ€sident nochmals ausdrĂŒcklich bei Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sowie bei Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel fĂŒr die wertvolle UnterstĂŒtzung in dieser Thematik. Er betonte, dass damit das Kunststoffrecycling in Deutschland sehr gute Chancen habe, seine weltweite Vorreiterrolle zu stabilisieren und weiter auszubauen. Ohne die Aufnahme in die Besondere Ausgleichregelung wĂ€re bei den betroffenen Kunststoffrecyclingunternehmen die Existenzgrundlage in Frage gestellt worden.

Herbert Snell wies jedoch darauf hin, dass nach wie vor den betroffenen Kunststoffrecyclern die Anspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung fĂŒr das Jahr 2014 durch das zustĂ€ndige Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwehrt werde. Die dadurch entstandene Mehrbelastung der Unternehmen, die seit Januar besteht, fĂŒhre bei einigen Kunststoffrecyclern zu sehr kritischen Situationen. Snell: "Wir hoffen daher dringend, dass Unternehmen, die schon seit Beginn der besonderen Ausgleichsregelung eine Reduzierung der EEG Umlage bis 2013 in Anspruch nehmen konnten, nun auch fĂŒr 2014 die EEG-Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen können."

Hier sieht der bvse nun das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Energie gefordert und hofft, dass das Ministerium das BAFA anweist, allen Unternehmen, die fĂŒr 2014 einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage gestellt haben und die die Voraussetzungen des EEG 2012 erfĂŒllen sowie der Branche 38.32 angehören oder vom BAFA dort zugerechnet werden, einen positiven Bewilligungsbescheid zu erteilen. Bei einer Podiumsdiskussion auf dem Internationalen Altkunststofftag keimte bei den betroffenen Kunststoffrecyclern Hoffnung auf eine positive Lösung auf, als MinisterialrĂ€tin Andrea JĂŒnemann die Ansicht Ă€ußerte, dass nach Verabschiedung des novellierten EEG und Abschluss des laufenden Beihilfeverfahrens gegebenenfalls eine neuerliche PrĂŒfung durch das BAFA im Lichte der Neuregelungen erfolgen könnte.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband SekundÀrrohstoffe und Entsorgung e.V. Pressestelle Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Fax: (0228) 9884999

(sy)

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