Pressemitteilung | Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI)

LG Saarbrücken: Domain-Registrar muss BitTorrent-Seite h33t.com abschalten

(Berlin) - Das Landgericht Saarbrücken hat mit einem im Januar 2014 verkündeten Urteil entschieden, dass der Registrar der BitTorrent-Seite h33t.com für die auf dieser Domain begangenen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann und auf Unterlassung haftet. Damit folgt das Landgericht der Argumentation eines geschädigten Musiklabels, das wegen Verletzung seiner Rechte geklagt hatte. Im Ergebnis muss der Domain-Registrar den Zugang zu dieser Seite unterbinden. Durch die Löschung der Domain aus dem DNS werden mehr als 240.000 Torrents unerreichbar bzw. funktionslos. Im Wiederholungsfall drohen Ordnungsmittel bis zu 250.000 Euro.

Unter der URL h33t.com wurde eine der größten BitTorrent-Seiten der Welt betrieben. Die Seite ermöglichte die Suche nach Inhalten wie Musik, Filmen oder Software und das anschließende kostenlose, illegale Herunterladen dieser Inhalte aus dem BitTorrent-Netzwerk. Registriert hatte die Domain eine "Limited" mit Sitz auf den Seychellen, wobei die Anmeldung der Domain unter Nutzung eines deutschen Registrars erfolgte.

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie:
"Mit dem aktuellen Urteil stellt das Landgericht Saarbrücken erstmals die Verantwortlichkeit eines Registrars für Urheberrechtsverletzungen fest, die über eine von ihm verwaltete Domain begangen werden. Für die Rechteinhaber bietet sich damit eine neue Schutzmöglichkeit, gegen Portale mit illegalen Angeboten im Netz vorzugehen, die ihre Identitäten verschleiern, indem sie zum Beispiel als Briefkastenfirma im Ausland agieren: Wird der Registrar auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er das konkrete Angebot unverzüglich prüfen und gegebenenfalls sperren. Das ist eine weitere wichtige Entscheidung, die zeigt, dass die Frage der Verantwortung aller im Netz handelnden Parteien grundsätzlich neu beleuchtet werden muss."

Da sowohl der Registrant, als auch der Host-Provider der Internetseite im Ausland ansässig sind, entschied sich ein durch das illegale Angebot geschädigtes Musiklabel, den deutschen Registrar in Anspruch zu nehmen. Dieser wehrte sich gegen die Forderungen und machte geltend, er sei für die Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich. Das Musiklabel hatte den Registrar wiederholt darauf hingewiesen, dass unter einer bestimmten URL der Domain ein aktuelles Musikalbum verfügbar gemacht wurde. Es sei offensichtlich, dass eine kostenlose Zurverfügungstellung des Albums nur unter Verletzung von Verwertungsrechten erfolgen könne. Nachdem der Betreiber der Internetseite trotz mehrerer Anschreiben durch seinen Registrar die Rechtsverletzungen nicht beendete und sich nicht zu ihnen äußerte, war von einer rechtswidrigen Tätigkeit auszugehen. Hierfür spreche auch die "verschleierte" Registrierung der Domain auf eine "Briefkastenfirma" auf den Seychellen, wie das LG Saarbrücken in der Urteilsbegründung mitteilte.

Der Registrar hätte daher durch Dekonnektierung (Abschaltung) der Domain die Rechtsverletzungen beenden und eine Unterlassungserklärung abgeben müssen. Nachdem er zu beidem nicht bereit war, wurde er wie beantragt zur Unterlassung verurteilt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) Andreas Leisdon, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 590038-0, Fax: (030) 590038-38

(cl)

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