Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

LKW-Maut, die Dritte - wer behält den „Schwarzen Peter“?

(Frankfurt/Main) – Spätestens mit dem zweifach „verpatzten“ Mautstart im Jahre 2003, ist in Deutschland klar geworden, dass neben einem schlüssigen verkehrspolitischen Konzept auch die technische Dimension bei der Erhebung von Nutzergebühren nicht unterschätzt werden darf. Der BGL hat bereits vor den geplatzten Mauteinführungsterminen im vergangenen Jahr vor Schnellschüssen gewarnt und auf technische Zuverlässigkeit gesetzt. Die Warnungen wurden jedoch vom Mautkonsortium und Bundesregierung als übertrieben abgetan. Am Ende des „Maut-Doppel-Flops“ saß das Transportgewerbe auf mehr als 100.000 fehlerhaften, aber fest in die Lkw eingebauten On Board Units. Weitere 60.000 fest bestellte OBU’s wurden gerade noch rechtzeitig von Toll Collect zurückgezogen. Dem Transportgewerbe entstand ein Schaden von ca. 100 Mio. Euro durch Einbau fehlerhafter OBU’s, Fahrzeugstandzeiten und -ausfälle sowie durch Extra-Installationen betriebswirtschaftlicher Kalkulationssysteme. Die Frage der Staatshaftung für diese Verluste wurde durch untere Gerichtsinstanzen negativ beschieden!

Seitdem bleiben die Güterkraftverkehrsbetriebe auch auf ihren inzwischen aufgelaufenen Kostensteigerungen im sozialen Bereich und Kraftstoffeinkauf sowie bei den allgemeinen Betriebskosten sitzen. Ihre Auftraggeber, die verladende Wirtschaft, verweigern ihnen mit dem „Schwarzer Peter“-Argument, sie hätten ja die bisherige Eurovignette (1.250 Euro pro 40 t Lastzug und Jahr) und auch die verschobene Lkw-Maut eingespart, den Einstieg in die notwendigen Preisgespräche. Zahlreiche Betriebe mussten inzwischen diese Situation mit Kapazitätseinschränkungen, Entlassungen und Aufgabe beantworten. Sie werden sogar mit Forderungen unseriöser Großauftraggeber konfrontiert, ihnen einen fiktiven Mautbetrag aus den bisherigen Frachtrechnungen zu erstatten, obgleich diese Auftraggeber zuvor nicht bereit waren, konkrete Mautzuschläge in den Preisabsprachen zu berücksichtigen.

Das Güterkraftverkehrsgewerbe musste sich zwischenzeitlich auch gegen den Versuch von TOLL COLLECT wehren, dem Verband den „Schwarzen Peter“ wegen des schleppenden Einbaus der OBU’s der neuen Generation zuzuschieben. Obgleich im Sommer 2004 bereits über 250.000 Bestellungen von Seiten der Unternehmer vorlagen, wollte das Mautkonsortium mit der Behauptung, es lägen zuwenig Bestellungen vor, von der bis dato kläglichen Einbaurate von knapp 20.000 On Board Units ablenken. Dabei konnte der BGL aufgrund massiver Beschwerden von Mitgliedsunternehmen in den Landesverbänden nachweisen, dass viele Einbautermine wegen des von Toll Collect kurzfristig angeordneten Abgleichs der Bestandsdaten abgesagt werden. Die Initialisierung und der Einbau der OBU’s verzögerte sich dadurch nach Beobachtungen des BGL um nahezu zwei Monate. Der im Mai 2004 mit nur 41 Fahrzeugen bundesweit durchgeführte erste Test der überarbeiteten Mautzahlgeräte konnte, trotz gegenteiliger Behauptung von Toll Collect, auch nicht alle teilnehmenden Unternehmer überzeugen.

Neuer Termin wieder „auf Kante genäht“
Der nun bereits im September vorgezogene Probebetrieb - ursprünglich war der 1. Oktober hierfür geplant, muss jetzt unter Beweis stellen, ob der von Toll Collect verbreitete Optimismus gerechtfertigt ist. Neben den Problemen an der Oberfläche des Systems gibt es noch eine Reihe Integrations- und Softwarevorgaben, die den Massentest bestehen müssen.
Der BGL hat an den vorgezogenen Probebetrieb die Forderung geknüpft, die Entscheidung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) über die Erteilung einer vorläufigen Betriebserlaubnis für das Mautsystem - bisher ist der 15. Dezember 2004 als Stichtag hierfür vorgesehen - ebenfalls zeitlich vorzuziehen. Damit hätten Wirtschaft und Transportunternehmen „mehr Spielraum“, um sich durch vertragliche Frachtvereinbarungen auf den Mautstart zum 1. Januar 2005 einzustellen. Für Unsicherheit im Transportgewerbe sorgt auch die bisher von Toll Collect verbreitete Mitteilung, dass wegen des engen Zeitraums zwischen Erteilung der Betriebserlaubnis und dem Mautstart keine Proberechnungen an die Nutzer versandt werden könnten. Der BGL bemängelt, dass damit keine Zeit bleibt, ggf. Fehlerkorrekturen vorzunehmen. Das betriebswirtschaftliche Risiko und der „Schwarze Peter“, könnte so am Ende wieder den Unternehmen zugeschoben werden.

Wie steht es mit der Verfolgung von „Mautsündern“ im Ausland?
Ebenfalls noch ungelöst ist das Problem von „Mautsündern“ im Ausland. Nach Darstellung des BGL ist noch nicht klar, inwieweit andere EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten die Bundesregierung bei der Ahndung von Mautverstößen in den Heimatländern der Mautpreller unterstützen.
Der Bundesverband hält es nicht für hinnehmbar, dass Mautverstöße von Gebietsfremden nur bei Feststellung auf „frischer Tat“ geahndet werden und ansonsten ohne Konsequenzen bleiben könnten. Eine rechtliche Prüfung damit verbundener Fragen sei deshalb vom BGL eingeleitet worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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