Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Landwirte dürfen nicht Leidtragende eines Expertenstreits werden / DBV zur Verabschiedung der Stoffstrombilanzverordnung

(Berlin) - Mit der heutigen Verabschiedung der Stoffstrombilanzverordnung im Bundesrat (24.11.2017) ist die Novellierung des Düngerechts vollumfänglich abgeschlossen. Zusammen mit der Novelle des Düngegesetzes, der Anlagenverordnung und der Düngeverordnung wurde damit das weitreichendste Regelwerk für den Gewässerschutz seit der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 vom Gesetzgeber beschlossen. Bund und Länder müssen die neuen Regelungen nun gemeinsam mit den Landwirten, unterstützt durch Beratung und Förderung, praxistauglich umsetzen, betonte der Deutsche Bauernverband (DBV) angesichts der Tatsache, dass das neue Düngerecht ohne Übergangsfristen bereits heute greift. Zudem müssen die Länder Abstand davon nehmen, jetzt die neuen Regelungen im Vollzug strenger auszulegen und vorhandene Spielräume für eine praxistaugliche Umsetzung ungenutzt zu lassen, mahnte der DBV.

Hinsichtlich der neuen Stoffstrombilanz kritisierte der DBV, dass die Landwirte nicht die Leidtragenden des Streits zwischen Bund und Ländern über die Ausgestaltung und vor allem über die Bewertung der Stoffstrombilanz sein dürften. Auf Druck von SPD und Grünen in Bund und Ländern sei die Einführung der Stoffstrombilanz im Düngegesetz bereits beschlossen worden, ohne einen wissenschaftlichen Konsens über die Ausgestaltung der Bilanz zu haben. Dieser Feldversuch für die Stoffstrombilanz dürfe nicht zu Lasten der Landwirte gehen, appellierte der DBV an Bund und Länder. Die nun beschlossene Stoffstrombilanz diene der Überprüfung der Düngeplanung und Düngebilanz der Betriebe nach der Düngeverordnung und nicht dazu, die in der Düngeverordnung gesetzten Maßstäbe für die Düngung zu verschärfen. Der DBV wendet sich damit gegen Bestrebungen, mit der Stoffstrombilanz die Düngeverordnung "auszuhebeln". Entscheidend ist es nun, in einer Erprobungsphase Erfahrungen mit der Stoffstrombilanz und den beiden Bewertungsmodellen zu sammeln und im Jahr 2021 zu evaluieren, betonte der DBV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Fax: (030) 31904-205

(rs)

NEWS TEILEN: