Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Langzeitstudie zur Situation der häuslichen Pflege: Betroffene beurteilen Leistungen der Pflegeversicherung positiv

(Bonn) - 90 Prozent der Pflegehaushalte in Deutschland sind mit ihrer Pflegesituation zufrieden. So lautet das Zwischenergebnis einer Langzeitstudie der Arbeitsstelle Rehabilitations- und Präventionsforschung der Universität Hamburg. Die Studie befasst sich mit der Auswirkung der Pflegeversicherung auf die häusliche Pflege. Dabei wurden im Abstand von fünf Jahren - 1997 und 2002 - über 1.000 Pflegehaushalte von AOK- Versicherten befragt. Ein weiteres Ergebnis: Vor allem die Leistungen der Kurzzeit- und Tagespflege sind vielen Menschen nicht bekannt.

Ursula Feldmeier-Berens, Pflege-Expertin beim AOK Bundesverband: "Uns interessiert, wie sich die häusliche Pflege entwickelt hat, wie zufrieden Betroffene mit den Leistungen der Pflegeversicherung sind und wo gegebenenfalls Handlungsbedarf für die AOK-Pflegekasse besteht." Mehr als 50 Prozent der Befragten sahen 2002 in der Pflegeversicherung einen Ansporn, die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen - ein leichter Rückgang gegenüber 1997.

Doch trotz allgemeiner Zufriedenheit ist jeder zweite Befragte der Ansicht, dass der Staat noch mehr für die häusliche Pflege leisten müsste. Obwohl die Ausgaben der Privathaushalte für die Pflege in den letzten fünf Jahren leicht gesunken sind, stieg der Anteil derer, die mehr Geld fordern, von einem Drittel auf knapp 45 Prozent.

Selbstbestimmtes Pflegen

Der Grundgedanke der Pflegeversicherung, dass Staat und Privathaushalte die Lasten der Pflege gemeinsam tragen, wird laut Studie stärker als bisher in Frage gestellt. Etwa 40 Prozent der Befragten sehen die Pflegeversicherung dann in der Verantwortung, wenn es um konkrete Hilfestellung in der Pflege oder um die Kontrolle der Pflegequalität geht. In puncto Selbstbestimmung und Autonomie in der Pflege halten die Befragten aber ausschließlich die privaten Haushalte für zuständig.

Immer mehr Pflegehaushalte nutzen die Unterstützung durch einen Pflegedienst. "Gründe dafür sind zum einen der Rückgang der Pflege durch Angehörige und der Umstand, dass immer mehr Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung bleiben", erläutert Ursula Feldmeier-Berens. Vor allem Ein- und Zweipersonenhaushalte greifen laut Studie auf die ambulanten Dienste zurück. Da der Anteil älterer Pflegender gegenüber 1997 von gut elf auf knapp sieben Prozent gesunken sei, beanspruche auch diese Gruppe vermehrt ambulante Pflegedienste. Andere Entlastungsmöglichkeiten, etwa durch Kurzzeit- und Tagespflege, würden kaum genutzt.

Hilfreiche Pflichtberatung

Wenig beansprucht werden auch Pflegekurse, die die Pflegeversicherung als Qualifizierungsmaßnahme für pflegende Angehörige und private Pflegepersonen anbietet. Gleichzeitig beurteilt aber eine Mehrheit von knapp 80 Prozent die obligatorische Pflichtberatung der Haushalte als hilfreich und positiv. Auf diese Weise, so Feldmeier-Berens, scheine es trotz der geringen Inanspruchnahme der Pflegekurse zu Qualifizierungseffekten zu kommen.

Sachleistungen wie Wohnraumanpassung oder Pflege im Verhinderungsfall werden zwar tendenziell stärker beansprucht, bewegen sich aber auf niedrigem Niveau, wenngleich die Pflegekassen solche Leistungen in der Regel genehmigen. Die Studie der Arbeitsstelle für Rehabilitations- und Präventionsforschung geht davon aus, dass Pflegehaushalte künftig vermehrt Sachleistungen nachfragen werden.

Teilstationäre Pflege wenig bekannt

Weil sich Pflege und Erwerbstätigkeit finanziell und zeitlich kaum vereinbaren lassen, pflegen vor allem Frauen, die nicht berufstätig sind. Ihr Anteil liegt laut Studie nahezu unverändert bei zwei Dritteln. Hinzu kommt, dass nur gut fünf Prozent der Befragten die Angebote zur teilstationären Pflege nutzen, die besonders Berufstätige entlasten könnten. Hier fördert die Studie eine beachtliche Informationslücke zutage: "Gut ein Viertel der Befragten kennt das Angebot der teilstationären Pflege nicht", sagt Pflege-Expertin Ursula Feldmeier-Berens. "Hier gilt es Informationsarbeit zu leisten."

Hintergrund: Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Ihre Aufgabe ist es, die Menschen gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Es handelt es sich um eine Pflichtversicherung: Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind zugleich in die Pflegeversicherung einbezogen. Versicherte der privaten Krankenversicherung müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die - organisatorisch getrennt - den einzelnen Krankenkassen angegliedert sind. Wer bei der AOK krankenversichert ist, ist also automatisch Mitglied der AOK-Pflegekasse.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden wie in der gesetzlichen Krankenversicherung je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten getragen. Der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung ist bundeseinheitlich. Er beträgt 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird jährlich der Gehaltsentwicklung angepasst und liegt in diesem Jahr bei monatlich 3.450 Euro. Bis zu diesem Wert wird das Monatseinkommen zur Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung herangezogen. Der bundeseinheitliche Beitragssatz sorgt für Gerechtigkeit. Wäre es anders, müssten Pflegekassen mit vielen pflegebedürftigen Mitgliedern höhere Beiträge erheben.

Die Versicherten der Pflegeversicherung haben Anspruch auf Dienst-, Geld-, und Sachleistungen. Das umfasst zum Beispiel häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen sowie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und vollstationäre Pflege oder Pflegegeld für selbst organisierte Pflegehilfe. Art und Umfang dieser Leistungen richten sich unter anderem nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Sie wird in drei Pflegestufen erfasst. Für alle Leistungen der Pflegeversicherung gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit, das heißt die Leistungen müssen wirksam sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8430 Telefax: 0228/843502

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