Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Laptopverbot: Praktikable Lösungen finden Schutz der Fluggäste hat oberste Priorität

(Berlin) - Nach einem Spitzentreffen zwischen amerikanischen und europäischen Vertretern in Brüssel in der vergangenen Woche scheint das Laptop-Verbot für transatlantische Flüge aufgeschoben - nicht aber aufgehoben. Auf bestimmten Direktflügen in die USA gilt das Laptop-Verbot bereits jetzt. Betroffen sind insgesamt zehn Flughäfen im Nahen Osten und Nordafrika (Marokko, Ägypten, Türkei, Jordanien, Kuwait, Katar, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabischen Emirate). Passagiere dürfen elektronische Geräte, die größer als ein Mobiltelefon sind, nicht im Handgepäck mitnehmen. Der neuen Regelung, die seit März gilt, unterliegen Laptops und Tablets, aber auch größere Kameras.

Dazu sagt der Vorsitzende des DRV-Ausschusses Flug Otto Schweisgut: "Die Sicherheit und der Schutz der Fluggäste sind wichtig. Entscheidungsträger auf beiden Seiten des Atlantiks sollten sich jetzt in Ruhe an einen Tisch setzen, Risiken abwägen und praktikable Lösungen finden. Es ist niemandem geholfen, wenn der Flugverkehr durch neue Verbote beeinträchtigt wird und umständliche Kontrollen zu langen Wartezeiten führen. Es sollte zudem vermieden werden, dass es in Europa zu Wettbewerbsnachteilen kommt, weil ein etwaiges Verbot nur für bestimmte Flughäfen gilt."

"Es ist notwendig, dass angesichts veränderter terroristischer Bedrohungslagen Sicherheitsvorkehrungen angepasst werden. Es sollte aber bedacht werden, dass insbesondere Geschäftsreisende die Leidtragenden eines Laptop-Verbots auf Transatlantik-Flügen wären - ihnen geht produktive Arbeitszeit verloren", ergänzt der Vorsitzende des DRV-Ausschuss Business Travel Stefan Vorndran. Nach ersten Schätzungen des Verbandes Deutsches Reisemanagement (VDR) beliefe sich der potenzielle finanzielle Schaden eines Laptop-Verbots für die deutsche Wirtschaft auf über 160 Millionen Euro.

Viele Details der konkreten Umsetzung sind noch offen
Laut Einschätzung US-amerikanischer Behörden stellen größere elektronische Geräte ein besonderes Sicherheitsrisiko dar. Inwiefern ein im Frachtraum transportierter Laptop größere Gefahren birgt, als ein in der Kabine mitgeführter, ist aber noch unklar. Zudem ist nicht bekannt, bis zu welcher maximalen Größe oder welchem maximalen Gewicht ein elektronisches Gerät mitgeführt werden dürfte. Unklar ist nicht zuletzt, auf welchen Flughäfen ein Laptop-Verbot künftig gelten würde und inwieweit z.B. Passagiere aus Asien mit Transit-Verbindungen über Europa davon betroffen wären.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Pressestelle Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(rf)

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