Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Laurenz Meyer MdB: Zeitarbeit hat an Gewicht gewonnen

(Münster) - Frage: Welche Bedeutung hat Zeitarbeit aus Ihrer Sicht als arbeitsmarktpolitisches Instrument? Laurenz Meyer: Zeitarbeit hat zunehmend an Gewicht gewonnen. Sicherlich ist es auch ein Instrument, das Flexibilität für die Unternehmen erhöht und gleichzeitig auch ein Instrument, das in manchen Bereichen den Wiedereinstieg von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Eine Beschäftigungsmöglichkeit für Viele, die es an anderer Stelle nicht schaffen. Frage: Wie stehen Sie zu einer Überleitung des AÜG in ein Arbeitsgesetzbuch? Meyer: Prinzipiell ist ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch das, was wir anstreben. Ob wir unter den Bedingungen der Großen Koalition dazu Gelegenheit haben werden, muss man zunächst einmal mit einem Fragezeichen versehen. Ganz wichtig ist für uns, dass auf Dauer das jetzt vorhandene Richterrecht in weiten Teilen des Arbeitsrechts durch verständliche Regelungen ersetzt werden muss. Wir wollen das ganze Dickicht mal durchforsten. Frage: Es gibt in Deutschland immer noch zeitarbeitsfreie Zonen, wie etwa das Bauhauptgewerbe. Können Sie die Branchenforderung nach der Möglichkeit zur Überlassung von Arbeitnehmern ins Bauhauptgewerbe nachvollziehen?

Meyer: Das ist sicherlich eine anzustrebende Maßnahme. Nach meinem Eindruck wird dies allerdings in dieser Legislaturperiode nicht zustande kommen. Frage: Die Bundesregierung erwägt im Laufe des Jahres ein Konzept für die Neuordnung des Niedriglohnbereiches vorzulegen. Welche Eckpunkte sollten aus Ihrer Sicht dabei im Vordergrund stehen? Meyer: Wir werden da in den nächsten Wochen Konzepte vorlegen. Die Grundintention muss sein, den Problemgruppen des Arbeitsmarktes eine zusätzliche Chance zu geben. Als Problemgruppen sehe ich hier insbesondere die, die keine Berufsausbildung, manchmal sogar keine Schulausbildung haben und die sich in der großen Gruppe der Langzeitarbeitslosen in vielen Fällen dann wieder finden. Wir dürfen nicht einfach widerstandslos hinnehmen, dass diese Gruppe der Langzeitarbeitslosen ständig wächst, sondern müssen dafür sorgen – übrigens nicht nur mit dem Kombilohn, aber auch – dass ein Einstieg in den Arbeitsmarkt für die Betroffenen möglich wird und das wird sicherlich nur gehen, wenn man produktivitätsorientierte Löhne zur Grundlage der Einstellung macht. Dass die Betroffenen dann in der Kombination von Sozialtransfers und produktivitätsorientierten Löhnen soviel insgesamt an Einkommen haben müssen, dass sie das Existenzminimum, also auf alle Fälle ein gerechtes Einkommen haben, das ist die Zielsetzung, die wir mit dem Kombilohn verbinden. Frage: Dann sind wir auch schon beim Mindestlohn. Bevorzugen Sie eher einen gesetzlichen Mindestlohn, oder aber branchenspezifische Lösungen durch die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes? Meyer: Beides hat seine Probleme und wir gehen deshalb mit sehr spitzen Fingern an solche Lösungen heran. Es darf nicht passieren, dass möglicherweise hunderttausende von Arbeitsplätzen gefährdet sind. Es gibt ja auch Tarifverträge die weit unterhalb dessen liegen, was heute von manchen als Mindestlohn diskutiert wird. Wir werden das in Zusammenhang mit der Lösung beim Kombilohn zu diskutieren haben, weil insbesondere der Koalitionspartner dies möchte. Aber Zielsetzung muss sein, mit dem ganzen Paket mehr Menschen in Arbeit zu bringen und nicht auch noch welche aus der Arbeit zu drängen. Frage: Der iGZ strebt gemeinsam mit dem BZA und in Verhandlungen mit den DGB-Gewerkschaften gegen die Billig-Konkurrenz im Inland einerseits und die Billigst-Konkurrenz aus dem osteuropäischen Ausland andererseits einen Mindestlohn-Tarifvertrag an, der dann über eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers für allgemeinverbindlich erklärt wird. Unser Bundesvorsitzender Volker Homburg hat ein denkbares Mindestlohn-Niveau für die Zeitarbeit zwischen sechs und sieben Euro beziffert.

Wie stehen Sie grundsätzlich zu solchen Initiativen, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend zusammenschließen. Meyer: Ja, solange Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Branche sich einig werden. Eine solche Einigung ist sicherlich immer dann zu begrüßen, wenn es sich nicht um Verträge zu Lasten Dritter handelt. Auch solche Fälle haben wir schon in der Vergangenheit erlebt, dass man sich relativ schnell einig wird, wenn man etwa Lasten bei der Bundesagentur für Arbeit abladen kann. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist allerdings auch ein Punkt den wir in jedem Einzelfall sehr sorgfältig prüfen werden, weil hier die Begehrlichkeiten sonst doch sehr groß werden, das dann sozusagen flächendeckend durchzusetzen. Wir sind für mehr Flexibilität und nicht für mehr zentralistische Regelungen.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Marcel Speker, Pressereferent Erphostr. 56, 48145 Münster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

(bl)

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