Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Lebensversicherung nicht vorschnell kündigen / Ostdeutsche Policen erreichen Freibeträge oft noch gar nicht

(Leipzig) - Viele arbeitslose Verbraucher glauben jetzt, ihre Kapital-Lebensversicherung kündigen zu müssen, um ab Januar 2005 Arbeitslosengeld II zu bekommen. Sachsens Verbraucherschützer weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade in Ostdeutschland die Rückkaufswerte aus diesen Versicherungen die gesetzlichen Vermögensfreibeträge oft noch gar nicht erreichen. Da die Verträge in der Regel erst wenige Jahre laufen und nur geringe monatliche Einzahlungen erfolgen, hat sich zumeist noch kein großes Kapital angesammelt. Eine Kündigung, die immer mit hohen finanziellen Verlusten einhergeht, ist dann - sofern nicht noch anderes höheres Vermögen existiert - nicht nötig.

Heute beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag für Arbeitslose bis 56 Jahre und deren (Ehe)partner jeweils 200 Euro pro Lebensjahr. Ein Ehepaar, sie 40 Jahre, er 45 Jahre, hat daraus somit einen gemeinsamen familiären Freibetrag von 17.000 Euro. Menschen, die vor dem 01.01.1948 geboren wurden, haben 520 Euro pro Lebensjahr frei. Zusätzlich zu diesem Betrag gibt es ab 01.01.2005 für alle betroffenen Verbraucher noch einen weiteren speziellen Freibetrag von je 200 Euro pro Lebensjahr und Person - höchstens jedoch 13.000 Euro. Dieser weitere Freibetrag gilt jedoch nur für Altersvorsorgebeträge. Das heißt, er kann nur auf Vermögen in Anrechnung gebracht werden, welches nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand verwertet werden kann. Das trifft auf Kapital-Lebensversicherungen zunächst nicht zu. Häufig laufen diese vor dem Renteneintritt aus. Zudem können sie jederzeit gekündigt und verbraucht werden. Wer jetzt schon einen Rückkaufswert hat, der bereits den ersten 200-Euro-Freibetrag übersteigt, sollte bis zum Jahresende mit dem Versicherer eine Vertragsänderung herbeiführen, um auch den zweiten 200-Euro-Freibetrag auszuschöpfen. Dabei geht es in einer Zusatzvereinbarung um den Ausschluss der vorzeitigen Verwertbarkeit.

Verunsicherte Verbraucher sollten sich über den weiteren Umgang mit ihrer Kapital-Lebensversicherung bei den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen. Diese informieren auch, wie man die monatliche Prämie, zum Beispiel durch den Ausschluss von unnötigen Zusätzen, sinnvoll reduzieren kann. Dazu ist in allen 13 Beratungseinrichtungen Gelegenheit. Auch telefonische Beratungen sind möglich. Das Beratungstelefon ist montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0900-1-797777 (1,24 Euro/Min) zu erreichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826

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