Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Leistung und Wettbewerb in der Besoldung sowie Pflege des wissenschaftlichen Nachwuchses

(Bonn) - Im Blick auf die langsam Gestalt annehmende Dienstrechtsreform für Hochschullehrer hat der Deutsche Hochschulverband seine eigenen Vorschläge für Reformen an den Universitäten erläutert. „Unsere Empfehlungen basieren auf der Idee von Vielfalt, Leistung und Wettbewerb. Nur auf dieser Grundlage kann es den Universitäten gelingen, auch in Zukunft international konkurrenzfähig zu bleiben und im globalen Wettstreit um die besten Köpfe in Forschung und Lehre mithalten zu können“, sagte der Professor Dr. Hartmut Schiedermair, der Präsident des Verbandes.

Kern der Vorschläge des Hochschulverbandes ist die Stärkung und der Ausbau der leistungs- und wettbewerbsfördernden Elemente des Berufungssystems, das sich international wie kein anderes System für die Messung individueller wissenschaftlicher Leistung und für die Förderung des wissenschaftlichen Wettbewerbs bewährt hat. Nur das Berufungssystem, so der Verband, gewährleiste einen Wettbewerb, der die wissenschaftliche Leistung honoriert, nicht aber das einem Beförderungssystem gleichende Modell des Bundes. Gleichzeitig fordert der Hochschulverband die Beseitigung wettbewerbsfeindlicher Elemente wie Altersgrenzen bei der Berufung, Berufungssperren oder Obergrenzen von Berufungsgewinnen. Um Anreize für die Lehre einzuführen, schlägt der Verband die Einführung eines intelligenten, fächer- und veranstaltungsspezifischen Hörergeldsystems vor, das den studentischen Zuspruch zu Lehrveranstaltungen angemessen honorieren soll, sowie Sondervergütungen für besondere Lehrleistungen. Wie der Präsident des Verbandes betonte, plädierten die Universitätsprofessoren selbstredend für eine noch leistungsgerechtere Besoldung. Eine Motivation zur Leistung durch finanzielle Anreize könne jedoch unter dem Diktat der Kostenneutralität keinen Erfolg haben. Kein Verständnis hätten die Universitätsprofessoren für den offenkundigen Versuch, im Zuge des bevorstehenden Generationenwechsels an den Universitäten die Gehälter zukünftiger Professoren abzusenken.

Im Vergleich zu den Vorschlägen des Bundes will der Hochschulverband aber auch den intrinsischen Motivationen von Hochschullehrern gerecht werden. Zu den Empfehlungen des Verbandes zählen als immaterielle Anreize etwa die Gewährung zusätzlicher Forschungsfreisemester oder die zeitweilige Absenkung des Lehrdeputats als Honorierung besonderer Leistungen sowie die Einrichtung von hervorgehobenen Eckprofessuren für herausragende Wissenschaftler.

Dreh- und Angelpunkt der Empfehlungen des Verbandes zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eine Neugestaltung des Qualifikationsamtes des wissenschaftlichen Assistenten (C1). Dazu zählt der Verband die Einführung einer Einstellungsaltersgrenze von 29 Jahren sowie eine systemgerechte Besetzung dieser Stellen ausschließlich mit dem Hochschullehrernachwuchs.

Weitere Empfehlungen sind eine verstärkte Eliteförderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Einführung von vorgezogenen Berufungen: Mit Vollendung des 62. Lebensjahres könnten Hochschullehrer auf eigenen Antrag von ihren amtlichen Pflichten entbunden werden, um sich zum Beispiel ausschließlich der Forschung zu widmen. Auf diese Weise stünden dem Nachwuchs schon vor Erreichen der Altersgrenze des Amtsvorgängers attraktive Hochschullehrerstellen zur Verfügung.

„Unsere Vorschläge beweisen, dass die Universitätsprofessoren bereit sind, an den notwendigen Veränderungen zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität an den Universitäten konstruktiv mitzuwirken. Unsere Empfehlungen sind geeignet, sowohl die besten Köpfe in Forschung und Lehre für die Universität zu gewinnen und diese auf Dauer an sie zu binden als auch die Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs so zu gestalten, dass der Arbeitsplatz Universität attraktiv bleibt. Auch kann mit den vorgeschlagenen Maßnahmen das viel zu hohe Alter von Wissenschaftlern bei ihrer Erstberufung auf eine Universitätsprofessur von derzeit durchschnittlich 41 auf das 35. Lebensjahr gesenkt werden.

Gegenüber unseren Vorschlägen erweist sich das Modell der ‚Juniorprofessur‘ als nostalgischer Versuch, zu in der Vergangenheit bereits gescheiterten Qualifikationswegen zurückzukehren. Absurd werden die Reformvorstellungen allerdings dann, wenn, wie beabsichtigt, im gleichen Atemzug mit der Einführung der ‚Juniorprofessur‘ die Habilitation abgeschafft werden soll. Dies ist exakt das Gegenteil von Wettbewerb. Es ist daher nur folgerichtig, dass einige Bundesländer diese Form von staatlichem Dirigismus durchschaut haben und sich dem Standpunkt des Deutschen Hochschulverbandes in dieser Frage anschließen“, erklärte Schiedermair abschließend.

Die Vorschläge des Deutschen Hochschulverbandes sind im Internet unter der Adresse http://www.hochschulverband.de/presse/pm1100b.html sowie http://www.hochschulverband.de/presse/pm1400a.html abrufbar. Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der deutschen Universitätsprofessoren und des wissenschaftlichen Nachwuchses mit derzeit über 18.000 Mitgliedern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18 53173 Bonn Telefon: 0228/364002 Telefax: 0228/353403

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