Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Leistungsbezahlung darf nicht von oben nach unten verordnet werden

(Berlin) - Zur Reform des öffentlichen Dienstrechts sagte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am 11. Mai in Berlin: "Der DGB fordert von der aktuellen Dienstrechtsreform: Eine Bezahlung, die den tatsächlichen Anforderungen und Leistungen entspricht. Mehr Durchlässigkeit bei den Laufbahnen. Und Ansprüche auf Weiterbildung im Rahmen von Personalentwicklung. In diesen Punkten hinkt der öffentliche Dienst eindeutig hinter der Wirtschaft her.

Insbesondere das Herzstück der Dienstrechtsreform, die leistungsorientierte Bezahlung, sieht der DGB kritisch. Eine OECD-Studie mit Beispielen aus anderen Ländern aus dem Jahr 2004 zeigt, dass leistungsorientierte Bezahlung zwei Seiten hat: Sie kann zwar einerseits zu einer ergebnisorientierteren Ausrichtung auf vereinbarte Ziele führen. Das täte dem öffentlichen Dienst in Deutschland gut. Andererseits führt leistungsorientierte Bezahlung zu hoher Unsicherheit bei Beschäftigten und Führungskräften. Die erwartete Motivationssteigerung bleibt danach aus. Sie hängt mehr von anderen Faktoren ab, wie z. B. von sinnvollen Arbeitsbereichen, von gutem Führungsstil und positivem Arbeitsklima.

Dazu kommt, dass ein leistungsorientiertes Bezahlungssystem den bürokratischen Aufwand erhöht. In Bund, Ländern und Gemeinden werden voraussichtlich aufwändige Apparate in Bewegung gesetzt, die Leistungsbewertungssysteme entwickeln, erproben und begleiten. Dieses Arbeitsbeschaffungsprogramm widerspricht dem Vorhaben der Bundesregierung, Bürokratie zu verringern.

Wenn trotz dieser Bedenken ein leistungsorientiertes Bezahlungssystem eingeführt werden soll, hat es nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn es nicht von oben nach unten verordnet wird. Auch das belegt die bereits genannte OECD-Studie. Die Akzeptanz von leistungsorientierter Bezahlung, würde erheblich steigen, wenn die nötigen Systeme mit den Gewerkschaften ausgehandelt, schrittweise eingeführt und immer wieder angepasst würden. Das Bundesinnenministerium täte gut daran, nicht in die Fallen zu tappen, in die andere Länder schon geraten sind."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

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