Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Leistungsschutzrecht: Murks der Regierung - EuGH muss helfen

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom heutigen Dienstag, vor einem Urteil im Rechtsstreit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage Fragen an den Europäischen Gerichtshof zu richten, eine "Ohrfeige für die Gesetzgebung" der damaligen Bundesregierung. Das Gericht kann nach seiner Überzeugung im Streit zwischen der VG Media und Google nicht ohne Hilfe des EuGH urteilen, weil ein europäisches Notifizierungsverfahren für das Leistungsschutzrecht von der schwarz- gelben Bundesregierung nicht durchgeführt wurde (Az. 16 O 546/15).
Bestätigen die Europarichter dieses Erfordernis, ist das Gesetz hinfällig.

"Das Landgericht hat bestätigt, dass das Leistungsschutzrecht mit heißer Nadel gestrickt und kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode durch den Bundestag gejagt wurde", urteilt DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall. "Die CDU/FDP-Koalition musste in letzter Minute ihr Versprechen an die Verleger-Lobby erfüllen und ist dabei ein hohes Risiko eingegangen." Der aktuelle Richterspruch habe erneut bestätigt, dass im Gesetzgebungsverfahren Sorgfalt vor Eile zu gehen habe. "So hilft das niemandem, den Urhebern nicht, um deren Werke es bei dem Deal eigentlich geht, aber den Verlagen auch nicht, weil der Gesetzgeber gepfuscht hat", so der DJV-Vorsitzende. Selbst wenn der EuGH die Notifizierung nicht für erforderlich halte, werde das Verfahren zweifellos noch über Jahre durch die Instanzen getrieben.

Statt den toten Gaul Leistungsschutzrecht weiter zu reiten, sollten die Verleger ihre Kraft in die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Urheberinnen und Urhebern stecken, empfiehlt der DJV-Vorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Pressesprecher Charlottenstr. 17, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(sy)

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