Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Lichtschutz als frühe Maßnahme gegen Hautkrebs

(Berlin) – Die Weichen für das Hautkrebsrisiko werden in der Kindheit und der Jugend gestellt. Dabei ist die Sonneneinstrahlung eine besondere Gefahr. Bis zum sechsten Lebensjahr sind spezielle Schutzmechanismen wie Pigmentierung und Hornhaut nämlich noch nicht so entwickelt wie bei Erwachsenen. Aber auch dann verfügt die Haut noch nicht über alle erforderlichen Resistenzen. Um bleibende Schäden zu verhindern, sind Kinder bis zum 16. Lebensjahr deshalb ganz besonders vor Sonnenbrand zu schützen.

Jeder Sonnenbrand bei Heranwachsenden erhöht das Risiko, Jahre beziehungsweise Jahrzehnte später an Hautkrebs zu erkranken. Vor allem in beliebten Sommerurlaubs-Gebieten wie Hochgebirgen und Sandstränden ist die ultraviolette Strahlung sehr stark. Eltern können wesentlich zur Gesundheit ihres Nachwuchses beitragen, wenn sie folgende Maßnahmen ergreifen:

- Mindestens eine halbe Stunde, bevor es in die Sonne geht, und wiederholt nach jedem Baden, sollten Kinder sorgfältig eingerieben werden. Am besten ist wasserfeste Sonnencreme mit einem Lichtschutz, der mindestens Faktor zwölf beträgt. Aber Vorsicht: Auch diese bieten nur beschränkten Schutz!
- Säuglinge dürfen gar nicht mit der direkten Sonne in Kontakt kommen.
- Kinder, vor allem Kleinkinder, sollten nicht unbekleidet in der Sonne spielen. Sonnendichte T-Shirts oder Hemdchen sowie lange Hosen und geeignete Schuhe (keine Sandalen) schützen den Körper vor der Einstrahlung. Als Kopfbedeckung sind breitkrempige Hüte ideal. Da das Haar kleiner Kinder noch sehr weich und dünn ist, sind sie besonders stark sonnenbrandgefährdet.
- Bestmöglichen Augenschutz bieten Sonnenbrillen mit UV-Filter.
- Kinder halten sich am besten nur im Schatten auf, vor allem in der Mittagszeit. Schon bei leichter Rötung der Kinderhaut ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Dies gilt besonders für sehr hellhäutige Kinder, die nochmals empfindlicher auf Sonneneinstrahlung reagieren.

Kinder spielen viel im Freien und sind dabei meist zu abgelenkt, um auf Anzeichen von Sonnenbrand zu achten. Sie haben selbst noch keine ausreichenden Erfahrungen mit der Sonne gemacht beziehungsweise kein Bewusstsein über eventuelle Folgeschäden entwickelt. Deshalb liegt es in den Händen der Erwachsenen, die empfindliche Kinderhaut durch entsprechende Handlungen zu schützen.

Trotz aller Gefahren sollten Kinder nicht nur in den vier Wänden verweilen, sondern an der frischen Luft aktiv werden. Sonnenlicht hebt nämlich nicht nur die Laune, sondern stärkt nachweislich auch die Abwehrkräfte. Mit Hilfe oben aufgezählter Faustregeln können Eltern das Risiko, das von UV-Strahlen ausgeht, größtenteils vermeiden und die Gesundheit ihrer Kinder mitbestimmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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