Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Lizenzgebühren für TK- Unternehmen unrechtmäßig

(Köln) - Der VATM fordert eine schnelle Rückzahlung aller von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu Unrecht erhobenen Lizenzgebühren für das Betreiben von Übertragungswegen (Lizenzklasse 3) sowie für das Angebot von Sprachtelefoniediensten (Lizenzklasse 4).

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 20. September festgestellt, dass es der RegTP an einer Rechtsgrundlage zur Erhebung der Lizenzgebühren fehlt. Das damalige Bundespostministerium hatte 1997 in der Lizenzgebührenverordnung festgelegt, dass die Unternehmen für das Betreiben von Telefonnetzen bis zu 10,6 Millionen DM und für das Angebot von Sprachtelefondiensten auf solchen Netzen bis zu 3 Millionen DM zahlen sollten.

Seitens der Wettbewerber war von Anfang an kritisiert worden, dass die Regierung die Lizenzgebühren künstlich in die Höhe getrieben hatte. Diesmal sollte nicht wie üblich der durch die Lizenzvergabe tatsächlich ausgelöste Verwaltungsaufwand als Maßstab dienen sondern ein auf 30 Jahre hochgerechneter Aufwand für weitere Verwaltungstätigkeiten der Regulierungsbehörde. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde damit versucht, fiktiven und zukünftigen Verwaltungsaufwand in Millionenhöhe auf Unternehmen abzuwälzen. Hinzu kam, dass die hypothetisch ermittelten Kosten auf eine viel zu geringe hypothetische Anzahl von Lizenznehmern aufgeteilt wurde. 1997 ging man nämlich bei der Planung von lediglich 14 bundesweit agierenden Unternehmen und damit entsprechenden Lizenzvergaben aus. Heute sind es über 20 Unternehmen der Lizenzklasse 3, über 60 Unternehmen der Lizenzklasse 4 so wie weiteren über 1500 Unternehmen der Lizenzklasse 3 und 4, die Teillizenzen erhalten haben.

"Die zu Unrecht erhobenen Lizenzgebühren dürften sich auf einen hohen 3-stelligen Millionenbetrag summieren. Wichtig ist nun, dass alle betroffenen Unternehmen ihr Geld zurückerhalten, die auf Grund einer abenteuerlichen Lizenzgebührenverordnung bezahlt haben", erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Keinesfalls dürfe die Rückzahlung verzögert werden, bis die Bundesregierung eine neue Gebührenverordnung auf den Weg gebracht habe.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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