Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Lkw-Maut in Deutschland: Ein Zeichen der Sprachlosigkeit zwischen Brüssel und Berlin

(Frankfurt am Main) - Für den „normalen Beobachter“ ist das Sommertheater zwischen Brüssel und Berlin in Sachen Lkw-Maut kaum noch nachvollziehbar. Brüssel spricht von „Beihilfen“ für das deutsche Transportgewerbe, die es objektiv aber gar nicht gibt. Die Kommission will deshalb die deutsche Maut bis zum Ende ihrer diesbezüglichen Prüfungen stoppen. Bundesminister Dr. Stolpe erklärt, dass man mit der EU-Kommission im Gespräch sei, aber die Maut gleichwohl zum 31. August kommt. Diese Sprachverwirrung zwischen Brüssel und Berlin kann nicht allein an Übersetzungsproblemen des Sprachendienstes der Kommission oder der Bundesregierung liegen, sondern muss dem Bereich des „politischen Fingerhakelns“ zugeordnet werden. Was ist tatsächlich Sache:

1. Bundesverkehrsminister Dr. Stolpe ist zuzustimmen, dass die Prüfungen von EU-Kommissarin de Palacio keine aufschiebende Wirkung auf die deutsche Lkw-Maut haben können. Die Maut wird, so der BGL, wohl fristgerecht zum 31. August eingeführt. Eine andere Frage ist, ob sie dann auch technisch funktioniert und voll sanktioniert wird. Aber, die Irritationen auf diesem Gebiet scheinen auf Sprachprobleme zwischen dem Mautbetreiber, der Bundesregierung und den Nutzern hinzudeuten.

2. Die Prüfung von angeblichen Hilfen für das deutsche Transportgewerbe durch die EU-Kommissarin, die mit der Mauteinführung zum 31. 8. 2003 gewährt werden sollen, sind ohne Bezugsgrundlage. Kein „müder Cent“ ist in Aussicht. Insoweit kann die Prüfung der Kommissarin auf diesem Gebiet weder die Maut in ihrem Start behindern, noch gibt es etwas, worüber sich das deutsche Transportgewerbe im Sinne einer staatlichen Zuwendung freuen könnte.

3. Die Bundesrepublik Deutschland will zum 31. August nur für den Bereich der schweren Nutzfahrzeuge – das sind etwa 1 % des Fahrzeugbestandes – die Kosten der Infrastruktur von der bisherigen Steuerfinanzierung (Kfz-/Mineralölsteuer) auf die Nutzerfinanzierung durch Kilometerentgelte umstellen. Es ist die gleiche EU-Kommissarin, die unermüdlich bei derartigen Umstellungen in der Infrastrukturfinanzierung die Forderung stellt, dass zeitgleich die bisherigen Finanzierungsinstrumente (vornehmlich Kfz- und Mineralölsteuer) gesenkt werden müssten. Es gehe bei der Umstellung der Infrastrukturfinanzierung nicht um das Wohl der Finanzminister der Mitgliedsstaaten, sondern um eine gerechte Infrastrukturanlastung – so die Kommissarin und auch ihr Amtsvorgänger Kinnock. Genau dieses System kommunizierender Finanzierungsinstrumente hat die Bundesregierung für die Zukunft im Sinn. Nach Vereinbarung mit dem Bundesrat soll mit der Kommission über ein Modell gesprochen werden, das in Zukunft die Anrechnung von Mineralölsteuer auf Nutzerentgelte EU-rechtlich zulässt. Diese Anrechnung – die irgendwann einmal möglich werden soll - hat nichts mit Subventionen für das deutsche Transportgewerbe zu tun, sondern soll allen zugute kommen, die in Deutschland tanken. Das können In- und Ausländer sein. Wer in Deutschland tankt, soll nach dem Umfinanzierungsmodell einen Teil der Mineralölsteuer auf eine vollkostendeckende Maut angerechnet bekommen. Überlegungen, wie dies geschehen könnte, sollen nach Absprache Bundesregierung/Bundesrat im Einvernehmen mit der Kommission gefunden werden. Deshalb wird die Lkw-Maut zum 31. August ohne ein Mineralölsteuer-Verrechnungsverfahren kommen. Es wird weder für Inländer noch für Ausländer irgendeinen Mautabschlag geben. Niemand weiß deshalb genau, was Frau de Palacio überhaupt prüfen will, um damit die deutsche Lkw-Maut am 31. August zu verschieben.

4. Eine weitere Randbemerkung: Sollte Frau de Palacio die Lkw-Maut in Deutschland stoppen wollen, kann sie dies nicht in ihrer Funktion als Kommissarin tun, sondern die Kommission als Gremium müsste ein entsprechendes Verfahren vor dem EuGH - mit der Beantragung einer einstweiligen Anordnung gegen die deutsche Lkw-Maut - führen. Für dieses Verfahren brauchte die Kommission allerdings mehr als nur die Vermutung, dem deutschen Transportgewerbe stünden irgendwelche Staatssubventionen ins Haus. Da es diese nicht gibt, würde auch ein entsprechendes Verfahren vor dem EuGH an der Realitätsferne der Begründung scheitern. Wo es nichts gibt, da gibt es auch nichts zu (ver)urteilen.

Hermann Grewer, BGL-Präsident, stellt hierzu fest: „Was hat die Bundesregierung eigentlich in den letzten 15 Monaten in Brüssel vorgetragen, dass es zu derartigen Fehleinschätzungen und Missinterpretationen kommen konnte?“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. ( BGL ) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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