Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

MB-Standardvertrag ist Zwischenschritt auf dem Weg zum Tarifvertrag in der ambulanten Weiterbildung

(Berlin) - Mit einem Standard-Anstellungsvertrag will der Marburger Bund Ärztinnen und Ärzte unterstützen, die eine Weiterbildung zum Facharzt in entsprechend qualifizierten Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren anstreben. "Klar geregelte Arbeitsverhältnisse und ein durch Vertrag garantierter Weiterbildungsgang sind unabdingbare Voraussetzungen für ein stärkeres Interesse junger Ärztinnen und Ärzte an einer ambulanten Weiterbildung, beispielsweise zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Mit dem Standard-Anstellungsvertrag schaffen wir in einem ersten Schritt die Voraussetzungen für eine flächendeckende Umsetzung tariflicher Mindestbedingungen in ambulanten Weiterbildungseinrichtungen, wie sie im Krankenhaus schon längst gang und gäbe sind. Wir werden deshalb unseren Mitgliedern, die eine Weiterbildung im ambulanten Bereich in Erwägung ziehen, dringend empfehlen, unseren Tarifstandard in den Arbeitsvertrag zu übernehmen. Ziel ist und bleibt es, mit einer noch zu gründenden Arbeitgeberorganisation im ambulanten Bereich einen Tarifvertrag zu schließen, der auf alle Arbeitsverhältnisse von Ärztinnen und Ärzten Anwendung findet, die eine ambulante Weiterbildung absolvieren", erklärte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Die im Marburger Bund organisierten Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus profitieren schon seit Jahren von arztspezifischen Tarifverträgen. Demgegenüber müssen im ambulanten Bereich die Arbeitsbedingungen bislang mangels Tarifbindung einzelvertraglich geregelt werden. Dabei sind die Arbeitsvertragsparteien, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zur Arbeitszeit, erheblichen Restriktionen unterworfen. So ist jede Abweichung von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes ohne tarifvertragliche Grundlage unzulässig - und für den Arbeitgeber zudem mit erheblichen, auch strafrechtlichen Risiken verbunden. Der Standard-Anstellungsvertrag des Marburger Bundes bietet somit auch den ambulanten Arbeitgebern die Gewähr, Regelungen zu treffen, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Inhalt des Standardvertrages sind die allgemeinen Arbeits- und Vergütungsbedingungen für die Anstellung eines sich weiterbildenden Arztes im ambulanten Bereich. Die Regelungen zur Vergütung entsprechen den neuen gesetzlichen Vorgaben in § 75a SGB V und stellen die erforderliche dynamische Bindung an die im Krankenhaus übliche Vergütung sicher. Aus der Sicht des Marburger Bundes ergibt sich diese aus dem Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA).

Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind Arztpraxen und andere ambulante Weiterbildungsstätten verpflichtet, den von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Förderbetrag auf die im Krankenhaus gezahlte Vergütung anzuheben und an die angestellten Ärztinnen und Ärzte vollständig auszuzahlen. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Fördergelder nicht im vollen Umfang an Ärzte in der Weiterbildung ausgezahlt wurden. Diese rechtswidrige Praxis soll mit der am 24. Juli 2015 in Kraft getretenen Neuregelung unterbunden werden (§ 75a Abs. 1 SGB V). Das Nähere ist auf Bundesebene von den Vertragspartnern Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft gemeinsam in einer bis zum 23. Oktober 2015 zu schließenden Fördervereinbarung zu regeln.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde zugleich auch die Möglichkeit geschaffen, die Weiterbildungsbereitschaft dadurch zu fördern, dass den Weiterbildern die Ausweitung des bisherigen Praxisumfangs erlaubt wird (§ 32 Abs. 3 Ärzte-ZV). "Nur wenn diese Regelung ausreichend ausgestaltet ist, kann sie ambulante Weiterbildung attraktiver machen. Die Verantwortung dafür tragen die Kassenärztlichen Vereinigungen", bekräftigte Botzlar.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(cl)

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