Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Marktabgrenzung für zarte Pflanze Ortsnetzwettbewerb notwendig

(Bonn) - Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V. (BREKO) hat am 27. August 2001 im Rahmen der Forumsveranstaltung "Marktabgrenzung und Telekommunikationsmärkte in der Diskussion" der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) seinen Standpunkt bekräftigt, dass eine Aufhebung der Regulierung verfrüht sei. Denn die Deutsche Telekom AG (DTAG) hat noch immer entsprechend den Formulierungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) "eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung" und beeinträchtigt "die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in einer für den Wettbewerb auf dem Markt erheblichen Weise ohne sachlich gerechtfertigten Grund". Weiterhin fordert die DTAG "Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen (...), die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden (vgl. GWB)". Insbesondere sogenannte Bündelprodukte sind kritisch zu beurteilen.

Hier wird versucht, verschiedene Märkte, die nicht alle der Entgeltregulierung unterliegen, miteinander zu verbinden, um so eine Betrachtung der Marktstellung aufzuweichen und aus der Regulierung entlassen zu werden. "Der Regulierer hat die von Bündelprodukten ausgehende Gefahr erfreulicherweise erkannt. Denn hierdurch können die Markteintrittsbarrieren angehoben werden. Dies schwächt den Wettbewerb, weil eine Marktpräsens für Wettbewerber ökonomisch nicht mehr sinnvoll ist und bereits getätigte Investitionen zunichte gemacht werden", erklärt Rainer Lüddemann, BREKO-Geschäftsführer.

Marktanteilsveränderungen, Preiswettbewerb sowie eine gestiegene Zahl von Wettbewerbern sind kein Indiz gegen die marktbeherrschende Stellung der DTAG. Daher ist die Diskussion über die Segmentierung des einheitlichen Telekommunikationsmarktes verfrüht. "Unsere Mitgliedsunternehmen haben sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen am Markt behauptet, weil sie ihren Kunden Qualität und Service zu attraktiven Konditionen bieten. Die DTAG ist immer noch marktbeherrschend. Dies bestätigen auch die Zahlen, welche die Reg TP im Rahmen ihres Situationsberichtes zum Ortsnetzwettbewerb 2000 veröffentlicht hat. Daher kann die DTAG nicht aus der Regulierung entlassen werden, soll eine positive Entwicklung beim Ortsnetzwettbewerb nicht verhindert werden", führt Lüddemann weiter aus.

Das Ziel der BREKO-Mitgliedsunternehmen ist es, die dominierende Stellung der DTAG abzubauen. Dieses realisieren sie mit der Entwicklung von innovativen Angeboten auf Basis modernster Technologie. "Leider versucht die DTAG mit Angeboten wie z.B. für sogenannte 'geschlossene Benutzergruppen' genannt Telekom Designed Network (TDN), die Entgeltregulierung zu unterlaufen und betreibt dabei offensichtlich Preisdumping. Sie versucht so, echten Wettbewerb im Ortsnetz zu behindern. Vielleicht befürchtet sie, dem Wettbewerb nicht genügend standhalten zu können und dann im Büßerhemd vor die eigenen Aktionären treten zu müssen", so Lüddemann.

Allerdings wird den alternativen Anbietern die Arbeit durch die regulatorischen Rahmenbedingungen nicht erleichtert. Größere Effektivität innerhalb des deutschen Regulierungssystems wäre hier wünschenswert. Denn die Prozesse zur Entscheidungsfindung sind oft zu langwierig für den dynamischen Markt Telekommunikation. Der Weg durch die Gerichtsinstanzen ist ineffizient, da Entscheidungen erst nach Jahren vorliegen und die Unternehmen mit Planungsunsicherheit leben müssen. "Wir würden uns wünschen, dass der Regulierer die Möglichkeiten nutzt, die ihm das TKG gibt und entsprechende Strafen verhängt. Auch wenn die Höhe möglicher Strafgelder angesichts der prall gefüllten Kassen der DTAG eher symbolischen Charakter hätte, wäre dies ein wichtiges Signal für die Öffentlichkeit", ist sich der Verbandsgeschäftsführer sicher.

Aus BREKO-Sicht ist es daher dringend geboten, schnellere Prozessabläufe zu schaffen und die Strafen umsatzabhängig zu erhöhen. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, durch die Schaffung der entsprechenden Rahmenbedingungen für die alternativen Anbieter und die Reg TP den Wettbewerb in der Telekommunikation zu fördern. "Spätestens mit der Novellierung des TKG muss dies realisiert werden. Allerdings wäre eine frühere Entscheidung für eine positive Entwicklung des Marktes und die Planungssicherheit der Unternehmen dringend notwendig", fordert Rainer Lüddemann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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