Pressemitteilung | Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG)

Markterhebung der Verbraucher Initiative zeigt unzureichende Kennzeichnung von Putenfleisch

(Bonn) - Appell an Politik: Herkunft von Geflügelfleisch muss für Verbraucher deutlich erkennbar sein.

Eine aktuelle Untersuchung des Bundesverbandes "Die Verbraucher Initiative" e.V. zur Kennzeichnung von frischem Putenfleisch in der Bedientheke hat bestätigt, was die deutsche Geflügelwirtschaft schon lange kritisiert: Beim Kauf von Geflügelfleisch werden die Verbraucher unzureichend über die Herkunft der Ware informiert.

Nach Feststellung der Verbraucherorganisation waren nur elf Prozent des frischen Putenfleisches korrekt gekennzeichnet. "Wir appellieren an die Behörden, mit schärferen Kontrollen dafür zu sorgen, dass die Vorschriften zur Kennzeichnung von Geflügelfleisch auch an der Bedientheke eingehalten werden", betont Gerhard Wagner, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.


Verbraucherschutz verbessern

In vielen Fällen fehlt die Veterinärkontrollnummer, die angibt, wo die Tiere geschlachtet, zerlegt oder verarbeitet wurden. An der Veterinärkontrollnummer ist jedoch nicht erkennbar, ob auch die Aufzucht der Tiere in dem Land erfolgte, in dem sie später geschlachtet oder verarbeitet wurden. "Um die Markttransparenz und den Verbraucherschutz zu verbessern, fordern wir die Politik nochmals auf, den Herkunftsnachweis für Geflügelfleisch generell gesetzlich zu verankern und auch zu kontrollieren", erklärt Wagner. "Die Verbraucher müssen frei entscheiden können, welchen Produkten sie ihr Vertrauen schenken."

Wie wichtig eine genaue Herkunftskennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit von Geflügelfleisch ist, zeigt der jüngste Lebensmittelskandal: In den vergangenen Monaten ist Geflügelfleisch aus Thailand und Brasilien in die EU eingeführt worden, das Spuren von Nitrofuran enthielt. Rund 15 Prozent des deutschen Geflügelfleischverbrauchs stammen aus brasilianischer und thailändischer Produktion. Das Antibiotikum Nitrofuran, das in der EU verboten ist, steht im Verdacht, Krebs zu erregen. "Hier wurde deutlich, dass es noch keine lückenlosen Kontrollen gibt", so Wagner. "Deshalb sollen die Verbraucher wenigstens klar erkennen können, aus welchem Land das Fleisch kommt, das sie verzehren."


Unterschiedliche Standards der Erzeugung

Die Anforderungen an die Geflügelaufzucht sind von Land zu Land unterschiedlich. "In punkto Tierschutz und Lebensmittelsicherheit ist Deutschland in Europa Vorreiter", betont Wagner. So wurde zum Beispiel 1999 gemeinsam mit Tierschutzverbänden und den Bundesländern unter Federführung des Bundesverbraucherschutzministeriums eine freiwillige Haltungsvereinbarung verabschiedet, die bislang europaweit einzigartig ist. Sie schreibt Standards für die Haltung und Betreuung der Tiere sowie für die Sachkunde der Tierhalter fest.

Das im Handel angebotene Geflügelfleisch stammt nur zu 41 Prozent aus Deutschland. "Anhand der neutral kontrollierten Kennzeichnung "D/D/D" kann der Verbraucher sich zumindest bei verpacktem Geflügelfleisch bewusst für Ware aus deutscher Erzeugung entscheiden", so Wagner. Eine klare Kennzeichnung fordert die deutsche Geflügelwirtschaft auch für die restlichen 59 Prozent der Produkte, die aus 16 Ländern innerhalb und außerhalb der EU stammen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. Hinter Hoben 149 53129 Bonn Telefon: 0228/5300241 Telefax: 0228/5300277

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