Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Marode Kanalisation in Deutschland / „Bürger und Kommunen nicht alleine lassen!“ / BDE fordert bessere Vorgaben zur Überprüfung und Sanierung der Kanalisation

(Berlin) - Der Investitionsbedarf in der öffentlichen wie privaten Kanalisation in Deutschland ist erschreckend hoch – doch niemand tut etwas. Diese klare Bestandsaufnahme teilten die Teilnehmer der Fachtagung Kanalisation im Rahmenprogramm der ENTSORGA-ENTECO 2006. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hält deshalb drei Maßnahmen für unabdingbar: die Ermunterung privater Investitionen zur Sanierung der öffentlichen Kanalisation, die strenge Verpflichtung privater Hausbesitzer, ihre Hausanschlüsse regelmäßig auf Dichtigkeit zu überprüfen und auch zu sanieren, sowie einheitliche Vorgaben, wie geprüft und saniert werden soll.

Nach Überzeugung des BDE fehlt bislang der politische Wille, die Probleme der maroden Kanalisation anzugehen: Nach Schätzungen müssen etwa 20 Prozent der öffentlichen Kanalisation in Deutschland kurzfristig saniert werden. Bei privaten Abwasserleitungen findet sich im Schnitt alle zwei Meter ein Schaden. Für den BDE ist deshalb klar: „Der Investitionsbedarf in den deutschen Kanalnetzen ist so groß, dass stärkeres Engagement privater Firmen unabdingbar ist“, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening. Die Kommunen allein seien mit der Finanzierung dieser enormen Aufgabe überfordert. „Deshalb kommt es jetzt darauf an, den Markt für private Investitionen zu öffnen und nicht mit weiteren Subventionen etwa aus der Abwasserabgabe einen faulen Markt zu erzeugen, der Betrug und Schlamperei begünstigt!“

Um das Problem der undichten Hausanschlüsse in den Griff zu bekommen, fordert der BDE eine deutliche Verbesserung der Vorschriften. Bisher sind Dichtheitsprüfungen für Hausbesitzer zwar vorgeschrieben, sie werden allerdings weder überwacht noch sanktioniert. Ein Verstoß gegen die die Verpflichtung ist nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. „Wenn man bedenkt, wie streng wir private Heizungen überwachen, ist es völlig unverständlich, dass uns versteckt versickerndes Abwasser offenbar gleichgültig ist“, sagte Harmening. Darüber hinaus fehlen nach Ansicht des BDE einheitliche Vorgaben zur Fachkunde der überprüfenden und sanierenden Unternehmen und einheitliche technische Regeln, wie die Überprüfung und die Sanierung der Leitungen im privaten Bereich vorzunehmen ist.

Das Land Nordrhein-Westfalen kann im Rahmen der aktuell diskutierten Novelle des Landeswassergesetzes diese Missstände beheben. „Dafür muss das Landeswassergesetz aber auch mit Biss ausgestattet werden. Die Bürger müssen umfassend über ihre Pflicht informiert werden und die Kommunen zum Handeln bewegt werden. Sonst verstreichen wieder alle Fristen ohne dass gehandelt wurde“, sagte Harmening.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Gerd Henghuber, Leiter, PR-Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

(bl)

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