Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Massive Kritik am Gesetzentwurf / Verbändeanhörung: DRV positioniert sich zum Referentenentwurf

(Berlin) - Die gestrige Verbändeanhörung im Bundesjustizministerium (BMJV) zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht nutzte der Deutsche ReiseVerband (DRV), um die Vorbehalte der Branche gegenüber dem Gesetzesentwurf vorzubringen und auf die wichtigsten Problempunkte hinzuweisen. Im Zusammenhang mit der Reform der Pauschalreiserichtlinie haben Politiker von EU und Bundesregierung immer wieder versichert, dass sich am grundsätzlichen Vermittlungs-Geschäftsmodell der Reisebüros nichts Wesentliches ändern wird. Diese Versprechungen finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder. Darauf wiesen DRV-Präsident Norbert Fiebig, DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger und DRV-Justiziarin Corinna Kleinert deutlich in ihren Stellungnahmen hin.

Bleibt es bei dem aktuellen Referentenentwurf, geraten Reisebüros in vielen Situationen in Bedrängnis: Vermitteln die Agenturen auf Wunsch des Kunden statt einer klassischen Pauschalreise mehrere Einzelleistungen wie Flüge, Hotelübernachtungen oder Mietwagen, sollen sie zum Beispiel auch für vermittelte Leistungen dieser großen Leistungsträger wie Hotel- und Fluggesellschaften haften. Kleine sollen künftig also für Große haften - das würde die Rahmenbedingungen gerade für mittelständische Reisebüros massiv verschlechtern. Kurz gesagt - das würde die Reisebüros finanziell und logistisch schlicht überfordern.

Der vorliegende Referentenentwurf ist aufgrund dieser hohen zusätzlichen Belastungen aus DRV-Sicht inakzeptabel. Der Deutsche ReiseVerband fordert hier das Bundesjustizministerium auf, eine praxisnahe Lösung zu finden, um einen Kahlschlag unter den Reisebüros zu verhindern.

In seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des BMJV geht der DRV im Detail auf die daraus entstehenden Probleme ein und präsentiert praktikable Lösungsvorschläge. Sie müssen im laufenden Verfahren dringend berücksichtigt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der vorliegende Gesetzesentwurf für Nichtjuristen weitestgehend unverständlich ist und zahlreiche Unsicherheiten durch nicht ausreichend präzise Formulierungen birgt. Den Unternehmen wird damit Rechtssicherheit genommen.

Fazit der gestrigen Verbändeanhörung: Der aktuelle Gesetzentwurf zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie geht klar zulasten der deutschen Reisebranche. Viele der zahlreich eingeladenen Verbände haben am Dienstag übereinstimmend und gemeinsam auf die schädlichen Auswirkungen der bisherigen Vorschläge deutlich hingewiesen. Das Bundesjustizministerium signalisierte dabei Gesprächsbereitschaft, sich im Rahmen eines Workshops einige der wesentlichen Probleme detailgenau erläutern zu lassen, um vertretbare Lösungen zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(dw)

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