Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Mehr Mut zum Lebenspartnerschaftsgesetz

(Berlin) - „Die Bundesjustizministerin sollte bei der Stärkung der Rechte eingetragener Lebenspartnerschaften mutiger sein“, kommentierte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Margret Mönig-Raane am Vortag des europäischen Christopher-Street-Day in Hamburg die Koalitionsinitiative zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Die Richtung stimme. Bei den Vergütungsregelungen müsse allerdings einiges nachgebessert werden, um die nach wie vor bestehenden Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften abzubauen. „Für Homosexuelle darf es keine andere Arbeitswelt geben“, so die ver.di-Vize.

Sie forderte die öffentlichen Arbeitgeber auf, im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes eine völlige Gleichstellung zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften zu akzeptieren. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das Beschäftigten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Anspruch auf den Ortszuschlag für Verheiratete zuspreche, unterstütze diese Forderung. Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass verfassungsrechtlich einer Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe nichts entgegen stehe, ergänze dies.

Das durch das LPartG geschaffene Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft begründe einen neuen Familienstand. Die damit verbundenen Unterhaltspflichten entsprächen denen der Ehe. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft sei wie die Ehe eine exklusive, auf Dauer angelegte und durch staatlichen Akt begründete Verantwortungsgemeinschaft, deren Auflösung einer gerichtlichen Entscheidung bedürfe. „Die Lebenspartnerschaft erfüllt alle Merkmale, an die Tarifverträge üblicherweise für Verheiratete anknüpfen“, unterstrich Mönig-Raane.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956

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