Pressemitteilung | Bund der Deutschen Landjugend e.V. (BDL)

Mehr Planungssicherheit für JungwinzerInnen / Änderungen im Weingesetz verabschiedet

(Berlin) - "Die neuen Regelungen schaffen die Rahmenbedingungen für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Weinbranche und machen viele Abläufe für die JungwinzerInnen leichter.", so Barbara Bissbort stellvertretende Bundesvorsitzende im Bund der Deutschen Landjugend (BDL) e.V. Die JungwinzerInnen begrüßen die Änderungen im Weingesetz. Beispielsweise wird die Verwaltung von herkunftsgeschützten Weinen durch Schutzgemeinschaften vereinfacht und die Verfahren zur Änderung von Produktspezifikationen verkürzt.

Die junge Frau resümiert weiter: "Uns ist es wichtig, dass sich junge Winzer und Winzerinnen direkt für Änderungen im Lastenheft in ihrer Region einsetzen können. Dazu fordern wir, dass die Änderungen bei Bedarf sehr schnell und insgesamt unbürokratisch ausgeführt werden können."

Nach der Gesetzesänderung können die Bundesländer selbstständig Branchenverbände schaffen, die sich um die Belange von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geographischer Angaben kümmern. Es liegt nun direkt in der Hand der Branche, die Produktionsbedingungen so zu formulieren, dass die qualitätsorientierte Ausrichtung der Deutschen Weinanbaugebiete weiter klar fokussiert wird. Barbara Bissbort sagt "Uns ist es ein großes Anliegen, dass bei all diesen Entscheidungen die Anliegen der nächsten Generation immer bedacht werden."

Die Gesetzesänderung sieht vor die Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der Rebfläche bis 2020 zu begrenzen. Damit verlängert die Bundesregierung die Geltungsdauer dieser Übergangsregelung um ein Jahr. Dieses Verfahren bietet den JungwinzerInnen Planungssicherheit. "Für das Vorgehen danach wünschen wir uns einen offenen und ehrlichen Dialog in der Branche." sagt Barbara Bissbort.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Deutschen Landjugend e.V. (BDL), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Carina Gräschke, Pressereferentin Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-253, Fax: (030) 31904-206

(cl)

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