Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Mehr Steuervorteile bei Basisrente

(Berlin) - Die Basisrente erhält mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2007 eine deutlich höhere steuerliche Förderung als bisher. Damit werden zusätzliche Anreize geschaffen, mit der Basisrente privat fürs Alter vorzusorgen. In 2005 wurden 153.000 und in den ersten neun Monaten 2006 weitere 93.500 Verträge neu abgeschlossen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rechnet aufgrund der gesetzlichen Nachbesserungen mit einer deutlichen Belebung der Nachfrage.

Die in 2006 gezahlten Beiträge sind zu 62 Prozent als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Berücksichtigt werden bei Ledigen Beiträge bis maximal 20.000 Euro und bei Verheirateten bis 40.000 Euro. Diese Höchstbeträge umfassen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken. Der steuerliche Förderanteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass in 2007 64 Prozent und in 2008 bereits 66 Prozent der Beiträge steuermindernd angerechnet werden können. Ab 2025 kann der gesamte Beitrag steuerlich geltend gemacht werden.

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 hat der Gesetzgeber jetzt sichergestellt, dass die für eine Basisrente gezahlten Beiträge sich grundsätzlich mit dem jeweils geltenden Prozentsatz und bis zum Höchstbetrag steuermindernd auswirken. Ein steuerlicher Verpuffungseffekt, der bisher in vielen Fällen die Steuerförderung teilweise verhindert hat, wird damit ausgeschlossen. Auch wenn erst zum Jahresende 2006 noch ein Vertrag neu abgeschlossen wird, kann der gesamte eingezahlte Betrag steuermindernd berücksichtigt werden. Insgesamt besteht neben der Riesterrente und der betrieblichen Altersvorsorge auch mit der Basisrente ein verlässliches und steuerlich sehr attraktives Altersvorsorgeprodukt.

Vor allem Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Rente versichert sind, können aufgrund des großen steuerlichen Rahmens von der Basisrente profitieren. Die Basisrente kann neben der Altersvorsorgefunktion zusätzlich um einen Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Peter Schwark, Pressesprecher Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Telefax: (030) 20206000

(sk)

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