Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Mehr Wettbewerb, steuerliche Gleichbehandlung und Verzicht auf das Zwangspfand

(Köln) - Privatisierung und Liberalisierung, bislang noch hoheitlich abgeschottete Teile des Entsorgungsmarktes, die steuerliche Gleichbehandlung von kommunalen und privaten Entsorgungsbetrieben sowie der Verzicht auf das Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen, das sind die drei zentralen Themen aus einem zehn Punkte umfassenden Katalog von „Branchenforderungen“, die jetzt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) an die wahlkämpfenden Politiker verschickt hat.

Während die Legislaturperiode des 14. Deutschen Bundestages endet, formulieren die Parteien ihre Ziele für die Zeit nach dem 22. September 2002. Gleichzeitig melden sich Interessentengruppen mit ihren Vorstellungen und Anregungen. Auch der BDE, der rund 900 überwiegend mittelständische Unternehmen in privater Rechtsform mit etwa 160.000 Beschäftigten vertritt, meldet einige Wünsche an. Diese sind in „Zehn Branchenforderungen“ zusammengefasst, die jetzt an die Bundestagsparteien und an die führenden Umweltpolitiker verschickt wurden.

Die Senkung der Staatsquote, die Verringerung der Steuerlast und die steuerliche Gleichstellung von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen, - dies vor allem in den Bereichen Abfall, Wasserlieferung und Abwasserbeseitigung, - sind wesentliche Merkpunkt des BDE-Papiers. Die Öffnung bislang durch die Kommunen monopolisierter Teilmärkte für den Wettbewerb und damit einhergehend die Individualisierung der Verantwortung der Abfallerzeuger und Abfallbesitzer für ihre Abfälle, sind weitere Forderungen des Kölner Verbandes.

Eine Reform der Wasserwirtschaft zur Effizienzsteigerung, zur Schließung der Wasserkreisläufe und zur materiell-rechtlichen Privatisierung der Wassermärkte soll auch die internationale Konkurrenzfähigkeit deutscher Anbieter stärken.

Ferner tritt der BDE für eine praktikablere Gestaltung der gesetzlichen Regelungen ein, um den Konflikt zwischen Wettbewerbs- und Umweltrecht aufzulösen und den leidigen Streit, was ist Verwertung, was Beseitigung endlich mittels technischer Verfahren beizulegen. Durch eine Deregulierung soll die Vorschriftenflut eingedämmt werden, was etwa durch Rahmengesetzgebung statt durch viele Einzelfallregelungen erzielt werden könnte.

Einen weiteren Ausbau der Kreislaufwirtschaft wünschen sich die Entsorger, um das hohe Niveau zu bewahren, das bereits bei Trennung der Stoffströme und beim Recycling erreicht wurde. Hier gelte es auch, Nachhaltigkeit und Nachsorgefreiheit konsequent durchzusetzen. Wobei das Augenmerk des BDE auch auf die anderen EU-Staaten und die künftigen EU-Mitglieder fällt: zu lange Übergangsfristen sind zu vermeiden; Substandards dürfen nicht geduldet werden.

Im Sinne der Ressourcenschonung fordert der BDE, einer Verwertung – auch unter Nutzung der in den Abfällen schlummernden Energiepotentiale – den Vorrang vor der Rohmüllbeseitigung zu garantieren. Dabei sollen technische Anforderungen für Verwertungsanlagen – europaweit – verbindlich definiert werden, um Scheinverwertungen auszuschließen.

Die vollständige Entlassung der Gewerbeabfälle aus dem kommunalen Regime ist eine weitere Forderung des größten europäischen Branchenverbandes, der auch für eine wettbewerblich-orientierte Novellierung der Verpackungsverordnung eintritt. Auf die Erhebung des Pflichtpfandes auf Einweggetränkeverpackungen müsse jedoch verzichtet werden, wünscht sich der BDE aus Köln.

Hier die „Zehn Branchenforderungen“ im Original:

ZEHN BRANCHENFORDERUNGEN an eine KĂśNFTIGE BUNDESREGIERUNG

1. Staatsquote und steuerliche Belastung innerhalb von fĂĽnf Jahren
deutlich senken

• Bei der Senkung der Staatsquote auf 40 Prozent sind alle Hierarchie-Stufen bis in die kommunale Ebene zu berücksichtigen,
• Einführung eines strengen Subsidiaritäts- und Räumlichkeitsprinzips und Begrenzung auf Kernaufgaben von Bund, Ländern und Kommunen,
• Mittelfristig Eingangssteuersatz auf 15 Prozent sowie Spitzensteuersatz auf unter 40 Prozent senken,
• sofortige Aussetzung der Öko-Steuererhöhungen,

2. Liberalisierung der Entsorgungsstrukturen und damit Individualisierung der Verantwortung

• Eigenverantwortung des Bürgers fördern: Mehr Verantwortung wagen!
• Die „traditionelle Daseinsvorsorge“ erneuern und ordnungspolitisch modernisieren,
• Hoheitlich monopolisierte Märkte öffnen – kein „Wettbewerb um den Markt“,
• Aufhebung der Andienungs- und Überlassungspflichten,
• Förderung des „Wettbewerbs im Markt“ durch Einführung eines „Kundenwahlmodells“ für den Bürger,

3. Steuerliche Gleichstellung von kommunalen und privaten Dienst-leistungen

• Kommunale und private Dienstleistungen in der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung einheitlich dem halben Steuersatz unterwerfen bei vollem Vorsteuerabzug,

4. Wasser- und Abwassersektor reformieren

• Öffnung der Wassermärkte und Schaffung internationaler Konkurrenz-fähigkeit,
• Materiell-rechtliche Privatisierung der Wassermärkte,
• Schließung des Wasserkreislaufs,

5. Gesetzliche Regelung im Umweltschutz praktikabel gestalten

• Konflikt zwischen Wettbewerbs- und Umweltrecht lösen
• Vorschriftenflut durch Deregulierung eindämmen
• Rahmengesetzgebungen ersetzen Einzelfallregelungen

6. Kreislaufwirtschaft weiter ausbauen

• Produktverantwortung sichern und ausweiten
• VerpackV wettbewerblich novellieren – Zwangspfand abschaffen
• Erhaltung der Getrennterfassung von Wertstoffpotentialen
• allgemeingültigen Verwertungsvorrang auch auf Hausmüll anwenden
• Freiwillige Lösungen unterstützen

7. Abgrenzungsstreit zwischen Beseitigung und Verwertung beenden

• Gewerbeabfall sofort und umfassend aus dem öffentlich-rechtlichen
Regime entlassen
• verbindliche Einführung von Getrennterfassungen für Wertstoffe
• Berücksichtigung technisch-basierter Trennungsverfahren für Stoffströme
Formel: „Beseitigungsabfälle haben keine Verwertungspotentiale mehr!“
• Ressourcenschonung vor Rohmüllbeseitigung durchsetzen

8. Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Nachsorgefreiheit durchsetzen

• Hochwertigkeit der Verwertung fördern
• Technische Anforderungen für Verwertungsanlagen verbindlich definieren
(keine Scheinverwertung!)
• Konsequenter Vollzug der Ablagerungs- und Deponieverordnung ohne Übergangsfristen

9. Umweltdumping im gemeinsamen Markt verhindern

• einheitliche hohe technische Standards nicht nur in Deutschland durchsetzen
• Lange Übergangsfristen bei EU-Erweiterung vermeiden
• EU-Vorgaben rascher in deutsches Recht umsetzen

10. Nutzung des Energiepotentials des Abfalls als Teilkonsequenz der
Klimapolitik

• Förderung der erneuerbaren Energien
• Energiegewinnung aus Abfall (z.B. Vergärung, Bio-Heizkraftwerke etc.)
• Förderung von Ersatzbrennstoffen in Mitverbrennungsanlagen nach 17. BImSchV- Standards

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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