Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

Mehr Zeit für den G-BA hilft der Krebsfrüherkennung nicht

(Berlin) - Anlässlich der heutigen Kabinettsentscheidung zum Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) erklärt Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des Verbandes der Diagnostica-Industrie e. V. (VDGH):

"Der VDGH begrüßt die Einführung eines bundesweiten Screenings für Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs mit Hilfe von Einladungsverfahren für alle gesetzlich krankenversicherten Bürger. Nur so können möglichst viele Menschen über den Nutzen von Früherkennungsuntersuchungen informiert, eine größere Beteiligung an den bestehenden Angeboten erreicht und die Anzahl der Krebsneuerkrankungen gesenkt werden. Allein an Darmkrebs sterben jährlich in Deutschland etwa 27.000 Menschen, bundesweit sind es rund 180 Neuerkrankungen täglich.

Vollkommen unverständlich ist es angesichts dieser Zahlen, dass in der Kabinettsvorlage die Zeitvorgaben für die Umsetzung in der Selbstverwaltung deutlich verlängert wurden. Sollten dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ursprünglich zwei Jahre eingeräumt werden, die Durchführung der beiden Krebsfrüherkennungsprogramme zu regeln, wurde die Frist nun auf drei Jahre verlängert. Für weitere Früherkennungsmaßnahmen können sogar bis zu elf Jahre vergehen, bevor eine Richtlinie des G-BA verabschiedet ist. Schnellere Entscheidungen sind erforderlich und sie sind auch machbar. Der G-BA soll laut Gesetzentwurf ohnehin erst tätig werden, wenn einschlägige Europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung von Früherkennungsprogrammen bereits veröffentlicht sind."

Quelle und Kontaktadresse:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Gabriele Köhne, Leiterin, Presse und Kommunikation Neustädtische Kirchstr. 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 20059940, Telefax: (030) 20059949

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