Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Meilenstein für mehr Transparenz im Vertrieb: Versicherungswirtschaft dokumentiert erstmals Prüfungsberichte zum Verhaltenskodex

(Berlin) - Am heutigen Montag hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Prüfungsberichte zum Verhaltenskodex für den Vertrieb veröffentlicht. "Ich freue mich, dass wir diesen Meilenstein erreicht haben", sagte GDV-Präsident Alexander Erdland. Der Vertriebskodex sei ein Motor der Veränderung für die Unternehmen und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Qualität in der Kundenberatung. Mehr als 150 Unternehmen haben die im Kodex geregelten Mindeststandards für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung umgesetzt und fristgerecht zum 30. April 2015 ihren positiven Bericht eines Wirtschaftsprüfers vorgelegt. Die Prüfung ihrer Vertriebsprozesse durch unabhängige Dritte sei ein Schritt, den bisher keine andere Branche gegangen sei, betonte Erdland.
Die Berichte veröffentlicht der GDV auf seiner Website.
Hat ein Versicherungsunternehmen den Verhaltenskodex akzeptiert, setzt es die Anforderungen aus dem Kodex in unternehmensinterne Regeln um. Im Abstand von zwei Jahren kontrollieren Wirtschaftsprüfer, ob diese Regeln dem Verhaltenskodex entsprechen. Den ersten Prüfungsbericht muss das Unternehmen vier Monate nach Abschluss des ersten vollen Geschäftsjahres nach Beitritt vorlegen.
Für Versicherungsunternehmen, die den Verhaltenskodex 2013 akzeptiert haben, endete diese Frist am 30. April 2015. Im Jahr 2014 beigetretene Unternehmen haben Zeit bis zum 30. April 2016.
Durch die externe Prüfung habe die freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherungsunternehmen eine neue Qualitätsstufe erreicht, sagte Erdland. Die Umsetzung der Anforderungen aus dem Verhaltenskodex sei in vielen Fällen mit einem weitreichenden Wandel innerhalb der Unternehmensorganisation verbunden gewesen. Dies habe erhebliche Ressourcen gebunden. "Es ist daher besonders erfreulich, dass nahezu alle im Jahr 2013 beigetretenen Versicherungsunternehmen ihren Prüfungsbericht fristgerecht zum 30. April 2015 vorlegen konnten", sagte der GDV-Präsident.
Über den Verhaltenskodex für den Vertrieb

Schon 2010 hat der GDV einen Verhaltenskodex für den Vertrieb eingeführt. Er wurde im November 2012 weiterentwickelt und um wesentliche Bestandteile in den Bereichen Compliance und Weiterbildung von Vermittlern ergänzt. Seit 1. Juli 2013 können sich Versicherungsunternehmen zu dem erweiterten Verhaltenskodex und seinen Leitlinien bekennen. 226 Versicherungsunternehmen sind ihm inzwischen beigetreten. Dies entspricht, gemessen an den Beitragseinnahmen, einer Marktabdeckung von knapp 90 Prozent. Nicht alle Unternehmen müssen schon jetzt ihren Prüfungsbericht vorlegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Pressestelle Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Fax: (030) 20206000

(cl)

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