Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Mengenangaben bei Lebensmitteln müssen stimmen / Bei Zweifeln an der korrekten Füllmenge: nachwiegen und bei Abweichungen das Eichamt informieren

(Leipzig) - Höhere Preise bei einigen Lebensmitteln lassen so manchen Verbraucher an der heimischen Waage prüfen, ob beispielsweise das Stück Butter auch tatsächlich 250 g wiegt, wie auf der Verpackung angegeben. „Grundsätzlich gilt“, so Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen, „die angegebene Menge auf der Verpackung muss stimmen, und zwar ‚netto’, das heißt ohne Papier, Becher oder ähnlicher Verpackung“. Toleranzen sind jedoch zugelassen.

Zum Beispiel darf das Stück Butter mit einer Angabe von 250 g um bis zu 9 g zu leicht sein. Dieses Minus muss aber wieder durch andere übergewichtige Butterstücken einer Charge ausgeglichen werden. „Es gilt nämlich bei Fertigpackungen gleicher Füllmengen das Mittelwertprinzip“, sagt Wiesemann, „d. h. im Durchschnitt darf die Nennfüllmenge einer Charge Butter nicht unterschritten werden.“ Darüber hinaus dürfen zwei Prozent aller Butterstücke sogar bis zu 18 g abweichen. Hinzu kommt, dass jenes Gewicht maßgeblich ist, welches das Lebensmittel unmittelbar nach der Herstellung hat. Doch viele Lebensmittel „schrumpfen“ noch ein wenig nach der Herstellung, weil sie Flüssigkeit verlieren, also austrocknen. Ärgerlich für den Verbraucher. Er kann schlecht beurteilen, ob die Gewichtsabweichung „naturbedingt“ ist oder vom Hersteller beabsichtigt wurde. Schon gar nicht kann er prüfen, ob das Mittelwertprinzip bei der Charge, zu der seine untergewichtige Butter zählt, stimmt. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät daher, bei größeren nachteiligen Abweichungen zwischen angegebenem und gewogenem Gewicht das zuständige Eichamt zu informieren. Die Hersteller von Lebensmitteln, die sich ihre Konsumenten nicht verprellen wollen, sind gut beraten, beim Abpacken die Austrocknungswerte zu berücksichtigen und die gesetzlichen Toleranzen nicht absichtlich auszuschöpfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

(el)

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