Menschen mit Behinderungen drohen Nachteile durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz
(Berlin) - Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
"Damit sich die neuen Regelungen nicht negativ auf Menschen mit Behinderungen auswirken, sind Korrekturen am Dritten Pflegestärkungsgesetz erforderlich. Das PSG III muss gewährleisten, dass Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe in Zukunft gleichrangig bezogen werden können. Denn ein Vorrang pflegerischer Leistungen gegenüber Teilhabeleistungen würde Menschen mit Behinderungen benachteiligen, die auch pflegebedürftig sind."
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)
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(dw)
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