Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: Makler wollen Mietrecht ändern und verschlechtern / Mieterbund lehnt Vorschläge strikt ab

(Berlin) - "Wir lehnen die Maklervorschläge zur Änderung bzw. Verschlechterung des Mietrechts strikt ab. Hier werden unter dem Deckmäntelchen "Mietnomadentum" massive Eingriffe in das soziale Mietrecht insgesamt vorgeschlagen, bis hin zur Formulierung neuer Kündigungstatbestände. Es geht den Maklern weniger um eine Lösung des Problems der Wohnungsbetrüger, als um Änderungen der Rechtslage zu Lasten aller Mieter", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den jetzt veröffentlichten IVD-"Gesetzentwurf" zur beschleunigten Räumung von Mietwohnungen. "Ich bin froh, dass bei uns Bundestag und Bundesrat die Gesetze machen und nicht Makler. Für die gilt der Grundsatz: Schuster bleib bei deinen Leisten", so Siebenkotten.

Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes und beispielsweise des Deutschen Mietgerichtstages gibt es in Deutschland jährlich rund 1.000 "Mietnomaden-Fälle". Gemeint sind Betrüger, die eine Wohnung anmieten und nicht die Absicht haben, zu zahlen. "Gegen diese Betrüger muss vorgegangen werden. Da sind wir uns alle einig. Wegen dieser 1.000 Fälle müssen aber nicht ein knappes Dutzend Vorschriften im Mietrecht bzw. Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Zivilprozessordnung usw. geändert werden", sagte Siebenkotten. "Das Maklerpapier beschäftigt sich auch nur vordergründig und im Untertitel mit Problemen des Mietnomadentums. Tatsächlich geht es um Mietschulden, offene Vermieterforderungen und ein vermieterfreundliches Mietrecht."

Makler-These:

- Wohnungsmieter hinterlassen Jahr für Jahr Mietschulden in Höhe von 2,2 Milliarden Euro.

Siebenkotten: "Die Zahl ist weder gesichert, noch belegt. Ihr stehen Zahlungen der Mieter in Deutschland in Höhe von 140 Milliarden Euro gegenüber. Knapp 12 Milliarden Euro zahlen Mieter jeden Monat im Voraus an ihre Vermieter. Zusätzlich haben sie bei Beginn des Mietverhältnisses rund 30 Milliarden Euro an Mietsicherheiten / Mietkautionen an ihre Vermieter geleistet.

Makler-Vorschläge:

- Fristlose Kündigung, wenn zu Beginn des Mietverhältnisses die vereinbarte Kaution nicht gezahlt wird.

- Fristlose Kündigung, wenn Mieter mit der Ratenzahlung der Mietkaution in Verzug geraten.

Siebenkotten: "Überflüssig und kontraproduktiv. Wir brauchen kürzere Gerichtsverfahren und schnellere Entscheidungen, nicht zusätzliche Kündigungsgründe. Schon heute kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter die Miete gar nicht oder unpünktlich zahlt."

Makler-Vorschlag:

- Die "Schonfrist" - das heißt, die Frist, in der Mietschulden nachgezahlt werden können - soll verkürzt werden. Sie soll mit Zugang der fristlosen Kündigung beim Mieter beginnen.

Siebenkotten: "Falsch. Die jetzige Regelung hat sich bewährt. Die Schonfrist beginnt zu laufen, wenn der Mieter die Räumungsklage aufgrund der fristlosen Kündigung erhalten hat. Nur so ist sichergestellt, dass die zuständigen Behörden rechtzeitig informiert werden und eingreifen können. So wird letztlich sichergestellt, dass der Vermieter zum Beispiel von der Sozialbehörde sein Geld bekommt."

Makler-Vorschläge:

- Obligatorische Güteverhandlung vor Gericht.

- Vollstreckung, das heißt, die Wohnungsräumung soll schon aufgrund einer notariellen Urkunde möglich werden.

- Bei Zahlungsverzug, nicht gezahlter Mietkaution oder Mietschulden soll die Räumung der Wohnung durch einstweilige Verfügung angeordnet werden können.

Siebenkotten: "Ich halte diese Vorschläge für unpraktikabel und unausgereift. Hier werden grundlegende Verfahrensvorschriften für alle Mieter abgeschafft bzw. eingeschränkt. Die Vorschläge richten sich eben nicht gegen Wohnungsbetrüger, sondern gegen alle, gegen die Vermieter Zahlungsansprüche behaupten, zum Beispiel auch bei Streit um Mängel und Mietminderung."

Makler-Vorschlag:

- Staatliche Transferleistungen direkt an Vermieter zahlen.

Siebenkotten: "Hier zeigt sich, dass es den Maklern nicht um Mietnomaden geht. Es sei denn, die Makler sehen zum Beispiel Millionen ALG-II-Empfänger als potenzielle Wohnungsbetrüger an, die ihre Miete nicht zahlen wollen."

Makler-Vorschläge:

- Mieter, denen eine Räumungsfrist - ggf. nach Ablauf der Kündigungsfrist - durch das Gericht eingeräumt wird, müssen in dieser Zeit die Miete weiterzahlen.

- Der Gerichtsvollzieher soll den Räumungstermin spätestens zwei Monate nach Ende der Räumungsfrist ansetzen und durchführen.

- Bei der Zwangsräumung selbst gilt das so genannte Berliner Modell. Der Gerichtsvollzieher muss sich hier nur noch um den Mieter selbst kümmern.

Siebenkotten: "Diese Vorschläge können Sinn machen. Sie müssen jetzt genau geprüft werden. Dazu sind wir zusammen mit der Wohnungswirtschaft jederzeit bereit."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

NEWS TEILEN: