Pressemitteilung | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)

Mieterstromgesetz / Chance für dezentrale Energiewende

(Berlin) - Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt die Verabschiedung des Mieterstromgesetzes durch den Deutschen Bundestag. "Das fast 20 Jahre nach dem Start des EEG nun auch Mieter von sauberen und dezentralen Energielösungen profitieren können war ein überfälliger Schritt", betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Gegenüber dem ersten Entwurf gab es dabei wichtige Änderungen, für die sich der bne im parlamentarischen Verfahren stark gemacht hat.

Das Mieterstromgesetz bringt einen wichtigen Schub für die Ausweitung von dezentralen Versorgungsmodellen, insbesondere in den Städten. "Dass die große Koalition auf den letzten Metern diesen Beschluss gefasst hat, ist ein wichtiges Signal", sagt bne-Geschäftsführer Busch.

Gegenüber dem Regierungsentwurf haben die Abgeordneten noch einige Verbesserungen beschlossen: Anstatt den Mieterstromzuschlag auf die starre räumliche Nähe zwischen Erzeugung und Verbrauch abzustellen, wird nun auf den unmittelbaren räumlichen Zusammenhang Bezug genommen. Der bne hatte sich dafür eingesetzt, dass eine Lieferung von Mieterstrom in Wohnkomplexen auch in angeschlossene Nachbargebäude möglich wird. "Die Änderung geht zwar in die richtige Richtung, wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs bleibt jedoch abzuwarten, ob sie für die Praxis tatsächlich ein 'Mehr' bewirkt", so Busch.

Der bne begrüßt ausdrücklich den Wegfall der ursprünglichen vorgesehenen Vergleichsberechnung für Mieterstromkunden. Diese hätten für die Anbieter zu einem erheblichen Mehraufwand geführt, ohne den Verbrauchern einen konkreten Nutzen zu bringen. "Auch ohne diese zusätzliche Handreichung sind Energiekunden in der Lage, Preise und Angebote zu vergleichen und für sich eine optimale Lösungen zu finden", betont Busch.

Weitere Reformen unumgänglich

Auch mit dem Beschluss des Mieterstromgesetzes bleibt dabei die Notwendigkeit zu systematischen Änderungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhalten. So ist die Existenz von zu wenig abgestimmten Fördersystemen für KWK, EEG-Anlagen, Mieterstrom oder Eigenstromversorgung auf die Dauer nicht sinnvoll. "Mittel- bis Langfristig müssen Anreize zur system- und netzdienlichen Verbrauchs- und Einspeisesteuerung geschaffen werden. Dies wird nicht ohne eine Reform der Netzentgeltsystematik und einen Umbau des Umlage- und Abgabesystems auf dem Strompreis gelingen", betont Busch.

Für die aus Klimaschutzsicht notwendige Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität ist dabei eine größere Zubaudynamik notwendig, als diese allein über das Mieterstromgesetz entfacht werden kann. "Der Zubau muss dabei auf mittlere Sicht außerhalb von Förderregimen erfolgen. Die sinkenden Preise für Solarenergie und Speicher machen dies auch möglich. Es darf nun keine neuen dirigistischen Maßnahmen geben, um kostengünstige und dezentrale Lösungen zu verhindern."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) Pressestelle Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810

(sy)

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