Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Mietzahlungen - IVD warnt vor Betrügerbriefen / Kriminelle versuchen Mietzahlungen umzulenken / Phänomen bereits in mehreren deutschen Städten beobachtet / Mieter sollten umgehend Verwalter verständigen

(Berlin) - Der IVD warnt: Mit gefälschten Briefen und Wurfsendungen versuchen derzeit Betrüger, Mietzahlungen und Nebenkosten auf ihre Konten umzulenken. Bereits in mehreren deutschen Städten fanden Mieter Mitteilungen von fiktiven Immobilienfirmen in ihren Briefkästen. Darin stand, dass es angeblich einen Eigentümerwechsel von Wohnungen oder Häusern gegeben habe und die Miete künftig auf ein anderes Konto einzuzahlen sei. Die Betrügerbriefe häufen sich insbesondere vor Monatsende, wenn die Mietzahlungen anstehen. "Mieter, denen mit einem Schreiben nicht nur ein Wechsel des Eigentümers oder des Verwalters, sondern zugleich eine neue Bankverbindung mitgeteilt wird, sollten daher bei ihrem bisherigen Verwalter oder beim Hausmeister nachfragen, bevor sie die Miete eventuell an einen Trickbetrüger überweisen", rät Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD-Bundesverbandes. "Hat es keine Veränderungen gegeben, kann dies die Wohnungsverwaltung sofort bestätigen." Doch auch in dem Fall, dass der Verwalter nicht antwortet, kann das Risiko eines möglichen Betruges einfach umgangen werden. Denn es ist in jedem Fall korrekt, wenn die Miete noch einmal auf das bisherige Konto eingezahlt wird.

Vorsicht bei anonymen Anschreiben

Vorsicht ist vor allem bei Schreiben ohne persönliche Anrede und ohne individuelle Adresse geboten. "Im Zeitalter der EDV sind anonyme Rundschreiben an alle Mieter bei wichtigen Informationen wie Konto, Verwalter oder Eigentümerwechsel nicht mehr üblich", sagt Schick. "Die heute gängigen individuellen Rundschreiben werden in der Regel außerdem auch durch eine Information im Mieteraushangkasten begleitet, zu dem Betrüger keinen Zugang haben". Zweifel am Kontowechsel sind auch angebracht, wenn die angegebene Bankverbindung auf ein Auslandskonto verweist, der neue Eigentümer oder Verwalter aber nicht im Ausland ansässig ist - oder wenn der Kontoinhaber eine Privatperson ist, die nicht mit dem Verwaltungsunternehmen oder dem Käufer identisch ist.

Nachbarn informieren

Mieter, die ein Betrüger-Schreiben identifiziert haben, sollten möglichst schnell ihre Nachbarn informieren, um diese vor unnötigem Schaden schützen. "Denn in der Regel lassen sich heute Überweisung kaum mehr rückgängig machen, so dass das an die Betrüger überwiesene Geld in der Regel verloren ist", warnt Schick. In vielen Fällen wird der Betrug jedoch erst viel zu spät, nämlich bei der ersten Mahnung des Vermieters, bemerkt.

Grundsätzlich gilt: Mieter sollten sich immer auch mit ihren Nachbarn beraten, wenn ihnen ein wichtiges Mieteranschreiben zweifelhaft erscheint. Vielleicht hat ja auch schon der Nachbar Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen - und die Richtigkeit der Angaben ist erwiesen.

Schick prognostiziert, dass betrügerische Briefe an Mieter künftig häufiger verkommen werden. "Wechsel der Verwaltung oder des Eigentümers sind tägliche Praxis. Dass dort Trittbrettfahrer in betrügerischer Absicht aufspringen, ist nicht weiter verwunderlich. Denn mit den heutigen technischen Möglichkeiten kann fast jeder die erforderlichen Schreiben täuschend echt nachahmen".

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(el)

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