Pressemitteilung | IG BAU - Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz / Sinnvolle Strategie gegen Lohndumping gefunden

(Frankfurt am Main) – „Kaum macht jemand einen guten Vorschlag – hier sind es diesmal Unionspolitiker -, schon stehen die Neinsager aus dem Arbeitgeberlager wieder auf und reden alles schlecht.“ Mit diesen Worten reagierte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel auf die neu entflammte Debatte um gesetzliche Maßnahmen gegen das Lohndumping in vielen Branchen. Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung nach konstruktiven Wegen sucht, über eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf andere Branchen neben dem Baugewerbe Mindeststandards für den Lohn und andere wesentliche Arbeitsbedingungen festzulegen.

„Die Gewerkschaften sind sich mit der Bundesregierung einig, dass die am Bau erprobte Praxis zum Vorbild auch für andere Branchen werden kann“, erklärte Wiesehügel. Hier erlässt auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes der Wirtschafts- und Arbeitsminister eine Rechtsverordnung, die zwingend solche Arbeits- und Lohnbedingungen vorschreibt, die zuvor von den Tarifparteien der Branche in freien Verhandlungen gefunden wurden. „Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz berücksichtigt beides: Tarifautonomie und öffentliches Interesse am Schutz vor Schmutzkonkurrenz“, sagte der IG BAU-Vorsitzende.

Bei der Debatte um Mindestlöhne müsse berücksichtigt werden, dass es sich dabei um jeweils in einer Branche festgelegte Tariflöhne handele, die per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für zwingend erklärt werden. Sie sind daher auch von nicht tarifgebundenen Arbeitgebern aus dem In- und Ausland anzuwenden. Am Bau betragen diese Mindestlöhne für Fachwerker 12,47 Euro in Westdeutschland incl. Berlin und 10,01 Euro in Ostdeutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt Telefon: 069/95737-0, Telefax: 069/95737-800

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