Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) - Gewerbeverband Bayern e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Mindestlohn-Bürokratie: Knüppel in die Beine des Mittelstandes

(München) - Die Selbständigen in Bayern sind massiv verärgert über das Mindestlohngesetz. Das Gesetz ist ein Geschenk an das Tarifkartell aus Gewerkschaften und Großkonzernen, ein Demotivationsprogramm für Azubis und ein Sargnagel für viele Minijobs.

"Das Mindestlohngesetz ist ein Schlag ins Gesicht des deutschen Mittelstandes", sagt Ingolf F. Brauner, Präsident des BDS Bayern. Den Mindestlohn von 8,50 Euro stellen die Selbständigen nicht in Frage: "In einer Mitgliederumfrage war die Mehrheit im BDS Bayern für Mindestlöhne. Wenn Sie gewusst hätten, was nun für ein Murks ins Gesetzblatt gekommen ist, wäre die Umfrage sicher anders ausgefallen", so Brauner.

Mittelstandsfeindlicher Bürokratie-Wust
Besonders mittelstandsfeindlich sind drei "versteckte" Zusatz-Punkte im Gesetz:

1. Das Alter für den Mindestlohn ist mit 18 Jahren viel zu niedrig.
2. Die Lockerung bei der Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung von Tarifverträgen führt unabhängig vom Mindestlohn zu einer Kostensteigerung im Mittelstand, die viele nicht verkraften können.
3. 450-Euro-Jobs werden zum bürokratischen Eiertanz.

"Der Mindestlohn ab 18 Jahren führt dazu, dass viele Jugendliche unqualifizierte Nebenjobs machen werden, anstatt eine fundierte Ausbildung zu beginnen", befürchtet der BDS Präsident. "Dass gerade die Gewerkschaften sich dafür stark gemacht haben und gleichzeitig dem Mittelstand vorwerfen, die Ausbildung zu vernachlässigen, ist eine absolute Unverschämtheit", erklärt der Unternehmer aus Landsberg. In Spanien sind Mindestlöhne zudem eine wesentliche Ursache für die hohe Jugendarbeitslosigkeit. "Wir schwächen unsere Wettbewerbsfähigkeit, indem wir Fehler aus dem Ausland importieren."

Eine weitere Zumutung sind die Regeln zur Allgemeinverbindlichkeit. Viele mittlere Betriebe sind derzeit nicht tarifgebunden. "Der nun im Gesetz befindliche geplante Gummiparagraf zur Allgemeinverbindlichkeit führt zu massiven unkalkulierbaren Kostensteigerungen im Mittelstand. Der Mittelstand zahlt in der Regel schon mehr als 8,50 Euro und darf zudem noch tarifvertragliche Zusatzleistungen wie Betriebsrenten abdrücken", so Brauner, der auch Vorsitzender des BDS Deutschland ist. "Mit welchen Unternehmensvertretern haben die selbsternannten Mittelstandsexperten in Berlin eigentlich gesprochen?"

Sarg-Nagel für Minijobs
Verfassungsrechtlich ist die Regelung ebenfalls angreifbar: "Hier werden Unternehmer im schlimmsten Fall flächendeckend zur Annahme von Tarifverträgen gezwungen, zu denen sie selber keine Zustimmung gegeben haben", so Brauner. "Vertragsfreiheit ist etwas anderes. Die Regelung stärkt nur das Tarifkartell aus Gewerkschaften und Vertretern von Großkonzernen."

Zu guter Letzt war es offenbar das Ziel des Arbeitsministeriums, die 450-Euro-Jobs platt zu machen: Werden geringfügig Beschäftigte mit einem Monatsverdienst von 450 Euro mit einer zu hohen monatlichen Arbeitszeit (Hochsaison in der Gastronomie, Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel) eingesetzt und ergibt sich ein rechnerischer Stundenlohn von unter Euro 8,50. Damit wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Nur für die Zeitungsausträger hat das SPD-geführte Arbeitsministerium Ausnahmen vorgesehen. "Hier hat man offenbar auf die Klagen der Verlage, an denen die SPD beteiligt ist, gehört", so Brauner abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
BDS-DGV Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. Pressestelle Schwanthalerstr. 110, 80339 München Telefon: (089) 540560, Fax: (089) 5026493

(sy)

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