Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Mini-Jobs: Niedrigere Löhne, geringere Ansprüche aus Sozialversicherung

(Berlin) - Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung, die am 1. April in Kraft getreten ist, wird nicht zu der erhofften Beschäftigungswirkung führen, dafür aber zu niedrigeren Löhnen und geringeren Ansprüchen aus der Sozialversicherung. Die Erhöhung der Grenze für geringfügige Beschäftigung von 325 auf 400 Euro hat zur Folge, dass für sechs Millionen Betroffene das Risiko eines "verminderten Sozialversicherungsschutzes" steigt, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 1. April in Berlin.

Es sei zu erwarten, "dass in erheblichem Ausmaß bestehende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt" würden. In den alten Bundesländern betrifft dies vor allem reguläre Teilzeitarbeitsplätze, in den neuen Bundesländern werden auch Vollzeitarbeitsplätze betroffen. Dies wird in vielen Betrieben zu einer Spaltung der Belegschaft führen".

Grund dafür sei vor allem, dass die zeitliche Begrenzung der geringfügigen Beschäftigung auf 15 Stunden wegfalle. Das habe zur Folge, dass auch Beschäftigte, die bisher mehr als 325 Euro verdient haben (die alte Grenze für geringfügige Beschäftigung), aber weniger als 400 Euro, künftig aus der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen würden. Zudem gebe es keinen effektiven Schutz davor, dass der Arbeitgeber die Sozialabgaben in Höhe von 25 Prozent auf die Beschäftigten abwälze. Darüber hinaus werden durch die Neuregelung Nebenbeschäftigungen wieder "attraktiver": Im Gegensatz zu den Überstunden sind Nebenbeschäftigungen abgabenfrei. "Dadurch entstehen jedoch keine neuen Arbeitsplätze", so Engelen-Kefer.

Durch die neuen Möglichkeiten, Steuern und Sozialabgaben zu reduzieren drohten Ausfälle in der Sozialversicherung von etwa einer Milliarde Euro jährlich. Der DGB fordert, dass die ebenfalls zu erwartenden erheblichen Beitragsausfälle in der Sozialversicherung aus Steuern ausgeglichen werden und nicht zu höheren Beiträgen und/oder geringeren Leistungen führen.

Die Neuregelung wird vor allem Frauen treffen; ihr Anteil an den geringfügig Beschäftigten beträgt bereits heute zwei Drittel. "Arbeitgeber in Branchen mit einem hohen Frauenanteil, wie z.B. Arztpraxen, Hotel- und Gaststättengewerbe, Einzelhandel können nun mit den Arbeitnehmerinnen jonglieren, wie sie wollen", sagt die DGB-Vize.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060-324

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