Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Missbrauchsverfahren der EU-Kommission gegen die Deutsche Telekom darf nicht zu Lasten der Verbraucher gehen

(Bonn) - Die Europäische Kommission hat nach Auffassung des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) durch ihre Entscheidung am 8. Mai 2002, ein Kartellverfahren gegen die Deutsche Telekom zu eröffnen, den Weg für mehr Wettbewerb durch alternative Netzbetreiber eröffnet. Dies werde jedoch nur gelingen, wenn es der Telekom verwehrt werde, das Verfahren zu einer Erhöhung der Anschlusskosten für die Endkunden zu missbrauchen. Um dem Wettbewerb nachhaltige Impulse zu geben, sei eine deutliche Absenkung der Preise für die Bereitstellung der letzten Meile vorzunehmen, fordert BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann.

BREKO hatte in den zurückliegenden Entgeltverfahren mit eigenen Berechnungen nachgewiesen, dass die Kosten der Telekom für die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung deutlich unter den Endkundenentgelten liegen und daher massive Preissenkungspotenziale bestehen. "Sollte die Telekom nun die von der EU-Kommission kritisierte Preis-Kosten-Schere dadurch schließen, dass sie die Endkundenpreise erhöht, würde sie doppelt abzocken - bei den Wettbewerbern und den Verbrauchern", warnt der BREKO-Geschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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