Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Mit den richtigen Versicherungen auf den Schulweg / ABC-Schützen gut versichert unterwegs

(Henstedt-Ulzburg) - Nach den Sommerferien geht es für die ABC-Schützen das erste Mal auf den Weg zur Schule. Trotz Rücksicht der Autofahrer und Aufsicht der Eltern lassen sich Unfälle mit den kleinen Verkehrsanfängern nicht immer vermeiden. Die Versicherungswirtschaft wittert hier das Geschäft mit den besorgten Eltern. Die sollten aber keine unnötigen Versicherungen abschließen, sondern sich auf die wirklich wichtigen Policen konzentrieren, so Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten (BdV): "Der Abschluss einer Unfallversicherung oder sogar Kinderinvaliditätsversicherung sollte spätestens jetzt in Betracht gezogen werden und eine Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss!"

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt zwar bei Unfällen in der Schule, auf dem Weg dorthin und wieder zurück nach Hause. Damit die Kinder aber rund um die Uhr - auch in der Freizeit - ausreichend abgesichert sind, sollten Eltern mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Bianca Boss: "Die Grundsumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen, sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Progression, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen." Lediglich als Ergänzung zur vorrangig abzuschließenden Unfallversicherung kann die Kinderinvaliditätsversicherung in Frage kommen. Diese leistet bei Invalidität, ungeachtet der Ursache - Krankheit und Unfall sind damit gleichermaßen versichert.

Abzuraten ist jedoch von Schulunfähigkeits- oder Grundunfähigkeitsversicherungen. Bianca Boss: "Der Schutz dieser Versicherungen ist unzureichend löchrig. Daher: "Hände weg von diesen Versicherungen!"

Wichtig und unverzichtbar ist aber eine Privathaftpflichtversicherung. Besteht diese für eine ganze Familie, dann ist auch das Kind mit versichert. Aber: Verursacht der Schulanfänger einen Verkehrsunfall, kann er für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden. Denn Kinder sind bis zu ihrem vollendeten 7. Lebensjahr nicht deliktfähig - im Straßenverkehr sogar bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nicht. Boss rät: "Eltern sollten Forderungen des Unfallgegners nicht nachgeben, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten. Der prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche nötigenfalls vor Gericht ab."

Der Geschädigte bleibt in solchen Fällen auf seinem Schaden sitzen. Das ist für Eltern oft unangenehm. Sie sollten daher darauf achten, dass der Privathaftpflichtversicherer auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder leistet. Die Police kann meist gegen einen Beitragszuschlag erweitert werden, ist der Höhe nach jedoch begrenzt und es wird oft eine Selbstbeteiligung fällig. "Dennoch ist der zusätzliche Einschluss sinnvoll und erspart häufig unnötigen Ärger", rät Boss.

Und ein wichtiger BdV-Tipp zum Schluss: Die Beste Versicherung für die Kinder ist eine gute Absicherung der Eltern! Für diese gehört eine Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung daher zum unverzichtbaren Versicherungsschutz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

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