Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Moderne Gebührenordnung schafft Rechtssicherheit und schützt Patienten

(Berlin) - "Die privatärztliche Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1982, das Leistungsverzeichnis wurde zuletzt im Jahr 1996 teilweise angepasst. Dadurch sind Ärzte gezwungen, neue medizinische Verfahren nach Analogziffern abzurechnen, was immer wieder zu Nachfragen von Patienten und auch zu Streit mit den Kostenträgern führt. Wer diesen Zustand zementieren will, stößt nicht nur Ärzte und Kliniken vor den Kopf - er nimmt durch die Fortschreibung der Intransparenz auch ganz bewusst die Verunsicherung von Millionen Patienten in Kauf", kritisiert Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, Forderungen aus der SPD-Bundestagsfraktion, auf eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu verzichten.

Die GOÄ solle nicht nur eine angemessene und faire Vergütung ärztlicher Leistungen ermöglichen, sondern Patienten durch die Festlegung von Höchstsätzen auch vor finanzieller Überforderung schützen. "Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat mehrfach versichert, dass er sich für eine moderne GOÄ einsetzt, die den aktuellen Stand der Wissenschaft widerspiegelt und dabei die Kostenentwicklungen berücksichtigt. An den Verhandlungen zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung war auch die Beihilfe beteiligt. Wir vertrauen darauf, dass die Länder weiterhin konstruktiv an der Novellierung mitwirken und damit auch Rechtssicherheit schaffen, wo vielfach Rechtsunsicherheit besteht", sagte Henke.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(cl)

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