Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptstadtbüro

Monopolkommission lehnt exklusiven Vectoring-Ausbau der Hauptverteiler-Nahbereiche durch die Deutsche Telekom ab

(Berlin) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt in einer ersten Stellungnahme die zentralen Aussagen der Monopolkommission zum laufenden Regulierungsverfahren in puncto VDSL2-Vectoring im Nahbereich, die sie in ihrem heute vorgestellten Sondergutachten ("Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel") zur Wettbewerbssituation im Telekommunikationssektor getroffen hat. Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung im Bereich der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Alle zwei Jahre erstellt sie ein Sondergutachten zur Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt.

In dem heute vorgestellten Papier kommt das Gremium in Bezug auf das laufende Regulierungsverfahren zum von der Deutschen Telekom gewollten Exklusiv-Ausbau der bundesweit gut 7.900 Hauptverteiler-Nahbereiche mit VDSL2-Vectoring zu dem klaren Ergebnis: "Die Monopolkommission lehnt eine exklusive Nutzung der Vectoring-Technologie im Nahbereich der Hauptverteiler durch die Deutsche Telekom ab. Sie steht nach einer ersten Einschätzung dem vorliegenden Entwurf für eine Regulierungsverfügung in Teilen skeptisch gegenüber. Im Ergebnis wird die Entscheidung der Bundesnetzagentur, so sie umgesetzt wird, in einem Quasi-Monopol der Deutschen Telekom bei der Verwendung der Vectoring-Technologie im Nahbereich münden." Dies gelte insbesondere deshalb, da "die Hürden für [den] Ausbau der Kabelverzweiger eines Hauptverteilers mit Vectoring durch Wettbewerber sowie für die Abwehr der Kündigung bestehender TAL-Zugänge hoch sind".

Da eine Re-Monopolisierung von Teilen der Infrastruktur schädlich für den Wettbewerb sei, spricht sich die Monopolkommission vielmehr dafür aus, einen Vectoring-Ausbau "auch im Nahbereich der Hauptverteiler grundsätzlich allen ausbauwilligen Unternehmen zu ermöglichen". Sie hat allerdings erkannt, dass VDSL2-Vectoring in erster Linie eine Übergangstechnologie darstellt, "mit der der Ausbau der Breitband-Infrastruktur vorübergehend beschleunigt werden kann". Vor allem die "Begrenztheit der erzielbaren Bandbreiten" stelle hier einen wichtigen limitierenden Faktor dar.

Wie schon seit längerem der BREKO fordert auch die Monopolkommission in ihrem heute vorgestellten Sondergutachten erneut, die Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom in Höhe von 31,8 Prozent zeitnah zu veräußern. Denn aktuell bestehe ein "massiver Interessenskonflikt, da der Bund zum einen die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Telekommunikationssektor vorgibt und als Regulierungsbehörde Einfluss auf das Marktgeschehen nimmt". Daneben, schreibt die Monopolkommission, habe der Bund "ein originäres Interesse an auskömmlichen Dividenden sowie an der zukünftigen Ertragskraft der Deutschen Telekom". Nicht zuletzt könnten die durch den Verkauf der Anteile erzielbaren Erlöse "für die Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland eingesetzt werden".

"Wir freuen uns über die deutlichen Aussagen der Monopolkommission, die ihre Analyse abseits der politischen Gemengelage getroffen hat", kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers das heute vorgestellte Sondergutachten. "Das Gutachten zeigt, dass der BREKO mit seinen Positionen absolut richtig liegt: 'Vielfalt statt Einfalt' - das ist unser Credo für einen erfolgreichen Breitbandausbau!"

Ebenso wie die Monopolkommission steht auch der BREKO dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge im Zusammenhang mit Regulierungsentscheidungen äußerst kritisch gegenüber. "Öffentlich-rechtliche Zusagenverträge sind im TKG nicht geregelt und würden eher Rechtsunsicherheiten hervorrufen, als Rechtssicherheit schaffen", stellt die Monopolkommission hier deutlich fest.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO), Hauptstadtbüro Marc Kessler, Leiter(in), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-410, Fax: (030) 58580-412

(cl)

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