Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Montgomery warnt vor Verwässerung der EU-Arbeitszeitrichtlinie

(Berlin) - Zum Bericht der EU-Sozialkommissarin Anna Diamantopoulou zur EU-Arbeitszeitrichtlinie erklärt der Vorsitzende des Klinikärzteverbandes Marburger Bund, Dr. Frank Ulrich Montgomery:

Eine Neudefinition der EU-Arbeitszeitrichtlinie allein aus ökonomischen Gründen, so wie es Frau Diamantopoulou offensichtlich plant, würde den Gesundheitsschutz für die Krankenhausärzte und den Schutz der Patienten vor übermüdeten Ärzten massiv gefährden. Eine sichere Patientenversorgung durch ausgeruhte und motivierte Ärzte darf nicht aus rein fiskalischen Gründen zur Disposition gestellt werden.

Es ist geradezu grotesk, dass der durch zahlreiche Verfahren und durch Gerichtsurteile bestätigte Arbeitsschutz in den Krankenhäusern nun durch eine Änderung der Richtlinie konterkariert werden könnte. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und muss es auch in Zukunft bleiben.

Im Bericht der EU-Sozialkommissarin geht es hauptsächlich um die Probleme bei der Ausnahmeregelung zur Verlängerung der Arbeitszeiten (Opt-out) und weniger um eine Neudefinition der Bereitschaftsdienste. Im Vordergrund einer möglichen Überarbeitung der EU-Richtlinie steht deshalb nicht die Verwässerung, sondern die Verbesserung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

Die von der EU-Kommission geschilderten Probleme bei der heute schon möglichen Verlängerung der täglichen Arbeitszeit (Opt-out) sollten deshalb Warnzeichen sein, bei den strengen Vorgaben zur Begrenzung der Arbeitszeiten zu bleiben. Zufrieden stellend ist in diesem Zusammenhang das neue deutsche Arbeitszeitgesetz, das zum 01. Januar 2004 eine tägliche Ruhezeit von elf Stunden und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in Kliniken vorsieht.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. - Bundesverband Riehler Str. 6, 50668 Köln Telefon: 0221/9731680, Telefax: 0221/9731678

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