Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Motor des Erfolges für City- und Regiocarrier darf nicht abgewürgt werden / Gutachten: TAL-Miete runter / Interconnectiongebühren für Call-by-Call rauf

(Bonn) - Mit einem Gesamtumsatz von rund 800 Mio. Euro werden die im Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsunternehmen BREKO organisierten 50 Gesellschaften ihren Vorjahresumsatz (540 Mio. Euro) um mehr als 30 Prozent übertreffen. Diese Erfolgsmeldung gab Verbandsgeschäftsführer Rainer Lüddemann am gestrigen Abend im Rahmen eines Pressegesprächs in Bonn bekannt. Ihr Anteil am gesamten Telekommunikationsmarkt Deutschlands liegt danach bei 1,5 Prozent. "Der Wettbewerb auf der letzten Meile wird fast ausschließlich durch BREKO-Unternehmen geführt", erklärte Lüddemann mit Blick auf die 800.000 Teilnehmeranschlussleitungen (TAL), die seine Mitglieder bei der Telekom gemietet haben. Nicht einmal 200.000 weitere entfielen auf andere, auch bundesweite Anbieter. Mit insgesamt knapp 7.000 Beschäftigten zählen die BREKO-Firmen zu den arbeitsplatzintensivsten Unternehmensformen in der TK-Branche. "Das drohende Call-by-Call im Ortsnetz, überhöhte Entgelte für die letzte Meile und ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld beeinträchtigen die weiteren Perspektiven", warnt Lüddemann. Neueinstellungen würden schon jetzt nicht mehr vorgenommen und die Investitionen für 2003 auf rund die Hälfte, nämlich 120 Mio. Euro, zurück geschraubt.

Ein besonderes Hemmnis sind nach Lüddemanns Worten die ungeklärten regulatorischen Rahmenbedingungen für die kleine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), dass die Betreibervorauswahl (Call-by-Call / Preselection) im Ortsnetz regeln soll. Die regionalen Telekommunikationsunternehmen können nur dann den künftigen Wettbewerb mitgestalten, wenn faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Dies belegt ein von WIK Consult im Auftrag des BREKO gefertigtes Gutachten. Hierzu müssen die TAL-Entgelte sinken und die Interconnectiongebühren für die neuen Call-by-Call-Betreiber steigen. Dass dieser Weg durch die kleine TKG-Novelle vorgezeichnet ist, belegt ein weiteres, gestern vom BREKO vorgestelltes Rechtsgutachten, das die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer für den Verband gefertigt hat. Auf die ordnungspolitische Dimension der anstehenden Änderungen und den sich daraus ergebenen Korrekturbedarf wies Prof. Christian Kirchner von der Humboldt-Universität Berlin hin.

Kirchner geht sogar noch einen Schritt weiter: "Man kann sogar die Behauptung aufstellen, dass Regulierungsvorschriften, die ausschließlich den Wettbewerb in Netzen fördern und damit den Netzwettbewerb be- oder verhindern, einen Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht darstellen", so der Professor für Zivil- und Wirtschaftsrecht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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