Pressemitteilung |

Musterverträge für eine Praxisübernahme durch ein Medizinisches Versorgungszentrum

(Köln) – Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, hat für seine Mitglieder Musterverträge für eine Praxisübernahme durch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) und für eine Anstellung im MVZ entworfen. Damit wird eine für die Vertragspartner sichere Rechtsgrundlage für den Übergang von Praxissitzen oder Gemeinschaftspraxen in ein MVZ gelegt.

Seit 2004 stehen durch das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erweiterte strukturelle Möglichkeiten der ambulanten Versorgung durch die Gründung von MVZ zur Verfügung (§ 95 und § 103 SGB V). Bislang bestehende Hindernisse im Berufsrecht sind weitestgehend ausgeräumt.

Die Musterverträge „Praxisübernahme durch MVZ“ und „Anstellung im MVZ“ sind nur für Mitglieder erhältlich. Diese erhalten neben den Vertragsmustern auch eine im Beitrag enthaltene Rechtsberatung, für die keine weiteren Kosten anfallen.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Bundesgeschäftsstelle Klaus Greppmeir, Leiter, Pressestelle Belfortstr. 9, 50668 Köln Telefon: (0221) 9730050, Telefax: (0221) 7391239

(sk)

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