Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

NABU: Länderbehörden vernachlässigen Kontrolle bei Gen-Pflanzen-Anbau / Tschimpke: Staat haftet für Schäden in Schutzgebieten

(Berlin) - Der Naturschutzbund NABU hat die deutschen Bundesländer für die mangelnde Kontrolle bei der Aussaat von genmanipulierten Pflanzen heftig kritisiert. Die Länder sind nach nationalem und europäischem Recht verpflichtet, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Gen-Pflanzen-Anbau in Schutzgebieten durchzuführen, wenn dadurch eine Beeinträchtigung dieser Gebiete droht. Bis heute hat keines der Länder die entsprechende Regelung des Paragraphen 34 a des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesgesetz umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Recherche des NABU. Darüber hinaus wissen die zuständigen Landesbehörden in der Regel nicht, ob ihre Schutzgebiete überhaupt vom Gen-Pflanzen-Anbau betroffen sind. Sie schauen schlicht nicht in das Standortregister.

*Der Anbau genmanipulierter Pflanzen stellt ein erhebliches Risiko für die biologische Vielfalt in Schutzgebieten dar. Die zuständigen Landesbehörden kommen ihrer Pflicht nicht nach", kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der NABU sieht in diesem Verhalten eine alarmierende Entwicklung. Der Schutz europäischer wie nationaler Schutzgebiete vor genmanipulierten Pflanzen sollte gerade mit Blick auf 2007 im finanziellen Interesse von Bund und Ländern sein. Ab dem kommenden Frühjahr soll die EU-Umwelthaftungsrichtlinie gelten. Nach der neuen Regelung haften Anbauer und Betreiber für Biodiversitätsschäden durch Gen-Pflanzen in europäischen und unter Umständen auch nationalen Schutzgebieten. Durch eine entsprechende Verträglichkeitsprüfung gemäß der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie könnten solche Schäden begrenzt werden.

Viele Freisetzungsversuche genmanipulierter Organismen werden durch öffentliche Stellen wie Universitäten und Forschungsinstitute durchgeführt. Die neue EU-Richtlinie räumt den Umweltverbänden das Recht zur Durchsetzung von Sanierungs- und Haftungspflichten auch gegen die zulassenden Behörden ein. *Die staatlichen Stellen sollen nicht glauben, dass sie das Problem aussitzen oder gar die bestehenden Schutzmöglichkeiten aus dem Gentechnikgesetz streichen können", betonte Tschimpke. Der NABU werde bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben jedenfalls von seinem Recht Gebrauch machen.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Pressestelle Herbert-Rabius-Str. 26, 53225 Bonn Telefon: (0228) 4036-0, Telefax: (0228) 4036-200

(bl)

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