Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

NABU bedauert Scheitern der Verpackungsverordnungsnovelle

(Bonn) - Der Naturschutzbund NABU hat die Entscheidung des Bundesrates am 13. Juli 2001 bedauert, die von Bundesumweltminister Trittin vorgeschlagene sachgerechte Novellierung der Verpackungsverordnung abzulehnen und statt dessen auf einen Vertrag mit der Getränkeindustrie zu setzen. "Damit sind die Bundesländer ihrer Verantwortung für den Schutz und die Förderung der Mehrwegsysteme nicht gerecht geworden", sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth. Den Vorschlag des Ländergremiums, mit der Getränkeindustrie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine Mindestabfüllmenge von 24,5 Milliarden Litern in ökologisch vorteilhaften Verpackungen abzuschließen, bewertete Flasbarth ausgesprochen skeptisch: "Warum sollte sich eine Industrie, die zehn Jahre lang in Sachen Mehrwegquote geschlafen hat, plötzlich verbindliche Selbstbeschränkungen auferlegen lassen?"

Der NABU-Präsident ford erte Bundesumweltminister Trittin auf, umgehend die Ergebnisse der Nacherhebung in Sachen Mehrweganteile bekannt zu geben und die geltende Verpackungsverordnung umzusetzen: "Dann wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern immerhin deutlich, welche Abfüller sich ökologisch verantwortlich verhalten und welche nicht." Nach geltendem Recht wäre auf Bierdosen ein Pfand zu zahlen, auf Coladosen derzeit nicht. Wenn die Landesregierungen schon beim Schutz des Mehrwegs versagt hätten, sollten sie diese Differenzierung nun wenigstens den Verbraucherinnen und Verbrauchern offensiv erläutern. Flasbarth warnte die Länderchefs vor einer weiteren Verzögerungstaktik bei der Mehrwegförderung: "Ein umweltpolitisches Eigentor ist genug."

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Herbert-Rabius-Str. 26 53225 Bonn Telefon: 0228/4036-0 Telefax: 0228/4036-200

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