Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

NABU begrüßt Abweisung der Verfassungsbeschwerde gegen das Dosenpfand - Billen: Mehrweg erhält durch Pflichtpfand gerechte Chance auf Getränkemarkt

(Bonn) - Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Beschwerde gegen die Einführung des Dosenpfandes unbegründet und in Teilen unzulässig ist, hat der Naturschutzbund NABU als entscheidenden Durchbruch im Streit um das Pflichtpfand gewertet. "Mehrweg hat Zukunft. Statt zu klagen müssen Brauereien und Getränkeproduzenten jetzt aktive Schritte für die Stärkung des Getränkeanteils in Mehrwegverpackungen gehen", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Karlsruhe habe mit dem heutigen Beschluss der Umwelt den Rücken gestärkt. Einwegverpackungen würden in großem Maße zur "Vermüllung der Landschaft" beitragen, so der NABU.

Wenn die so genannten Nacherhebungsdaten für Getränkeverpackungen wie geplant in der kommenden Woche veröffentlicht würden, stehe dem Pfand auf Einwegverpackungen ab 2003 nichts mehr im Wege. Einwegverpackungen für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke können dann mit einem Pflichtpfand von 25 Cent belegt werden. Mit der Pflichtbepfandung würden Einweg- und Mehrwegverpackung nach Ansicht des NABU endlich wieder gleichgestellt.

Der Mehrweganteil bei Getränken sei allein in den letzten zwei Jahren um 10 Prozent gesunken und läge mit rund 60 Prozent nun deutlich unter der festgelegten Grenze von 72 Prozent. Ohne ein Pflichtpfand würden Mehrwegflaschen in den nächsten Jahren vollkommen aus dem Angebot verschwunden sein. "Statt die deutschen Gerichte mit einer Prozessflut zu lähmen, sollten sich die beschwerdeführenden Getränkeunternehmen und Einzelhandelsgesellschaften an geltende Verordnungen halten und die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Pflichtpfandes einleiten", so Billen.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Herbert-Rabius-Str. 26 53225 Bonn Telefon: 0228/4036-0 Telefax: 0228/4036-200

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