Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

NABU begrüßt Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes

(Bonn) - Der Naturschutzbund NABU hat die Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes am 15. November durch den Bundestag begrüßt. "Damit hat die Bundesregierung einen der wichtigsten umweltpolitischen Erfolge dieser Legislaturperiode erzielt", sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth.

Durch die parlamentarische Beratung seien noch wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erzielt worden. Das neue Gesetz stärke wirksam den Schutz von einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume. "Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines bundesweiten Biotopverbundes auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche", so der NABU-Präsident.Als weiteren wichtigen Schritt bezeichnete Flasbarth die Formulierung von Regelungen für eine naturnähere Landwirtschaft.

Durch das Verbot der Heckenrodung oder der Umwandlung von Feuchtwiesen in Ackerland würden die Voraussetzungen für eine größere Artenvielfalt in der Kulturlandschaft deutlich verbessert. Darüber hinaus sei durch das neue Gesetz der unhaltbare Zustand eines bislang naturschutzrechtsfreien Raumes in Nord- und Ostsee außerhalb der 12-Seemeilenzone beendet, so Flasbarth weiter: "Die Genehmigung von Ölbohrinseln oder Windenergienanlagen wird künftig an der ausreichenden Berücksichtigung von Naturschutzinteressen nicht mehr vorbei kommen."

Die Einführung der Verbandsklage oder die Verpflichtung für Energieversorgungsunternehmen, ihre Strommasten künftig gegen den vielfachen Vogeltod durch Stromschlag zu sichern, zählte Flasbarth zu den weiteren Pluspunkten des neuen Gesetzes.Flasbarth appellierte an die Bundesländer, das neue Bundesnaturschutzgesetz konsequent umzusetzen. "Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Eine Blockadetaktik mancher Länder wie bei der Agrarwende oder der Meldung europäischer Schutzgebiete will niemand mehr erleben."

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Herbert-Rabius-Str. 26 53225 Bonn Telefon: 0228/4036-0 Telefax: 0228/4036-200

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