Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

NABU begrüßt aktuelle Entscheidung zum Dosenpfand in Nordrhein-Westfalen / Flasbarth: Rechtssicherheit auch im bevölkerungsreichsten Land wieder hergestellt

(Bonn) - Der Naturschutzbund NABU hat die aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster begrüßt, mit der der Weg für die Einführung des Dosenpfandes nun auch in Nordrhein-Westfalen freigemacht wurde. Mit der Rücknahme der umstrittenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegen das Dosenpfand, sei nun die Rechtssicherheit auch im bevölkerungsreichsten Bundesland wieder hergestellt. "Die Blockade- und Verweigerungshaltung der Industrie hat sich als Holzweg herausgestellt. Das Dosenpfand ist vernünftig", sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth. Die Konsequenzen wären seit Jahren absehbar gewesen, weil Industrie und Handel fahrlässig die Mehrweganteile in den Keller gefahren hätten.

Das Dosenpfand ist nach Auffassung des NABU berechtigt, weil Mehrwegsysteme erhebliche Umweltvorteile gegenüber den "Ex- und Hopp-Dosen" haben. Deshalb habe der frühere Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) zurecht eine Pfandpflicht für den Fall vorgeschrieben, dass Mindestanteile an umweltfreundlichen Mehrwegsystemen unterschritten werden. "Mit dem Pfand werden die umweltschädlichen Dosen aus den Regalen verdrängt und durch umweltfreundlichere Verpackungen ersetzt. Das hilft der Umwelt. Zudem hört die Verschandelung der Landschaft mit alten Getränkedosen auf", so Flasbarth. Als abenteuerlichen Unsinn bezeichnete der NABU-Präsident die Drohung des Handels, im Januar würde es durch das Dosenpfand zu Versorgungsengpässen bei Getränken kommen: "Auch im Januar wird es alles geben, was die Verbraucher trinken möchten!"

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Herbert-Rabius-Str. 26 53225 Bonn Telefon: 0228/4036-0 Telefax: 0228/4036-200

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