Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

NABU für ein tatsächlich wirksames Bundesnaturschutzgesetz

(Bonn) - Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat der Naturschutzbund NABU am 24. September 2001 deutliche Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzesentwurf gefordert. Trotz aller grundsätzlichen Zustimmung für die Reform sehe der NABU etwa beim angestrebten Biotopverbund noch Schwachstellen, sagte NABU-Präsident Jochen Flasbarth: "Wir müssen uns auf die wirklich wichtigen Biotope konzentrieren." Die für den Biotopverbund vorgesehenen 10 Prozent der Landesfläche müssten tatsächliche Kernzonen des Naturschutzes umfassen, die bislang vorgesehenen Kriterien für die Auswahl der Verbundflächen seien dafür allerdings viel zu beliebig. "Der aktuelle Entwurf macht es den Bundesländern zu leicht, sich hier aus der Verantwortung zu stehlen", so Flasbarth.

Den anhaltenden Widerstand aus den Reihen der Agrarlobby gegen das Bundesnaturschutzgesetz bewertete Flasbarth als anachronistisches Rückzugsgefecht. Der NABU-Präsident forderte darüber hinaus für das neue Bundesnaturschutzgesetz die Ausweisung von Meeresschutzgebieten: "Verantwortungsvoller Naturschutz darf nicht am Strand halt machen."

Insgesamt habe Bundesumweltminister Jürgen Trittin jetzt die große Chance, nach über 20 Jahren des Stillstandes einen echten Meilenstein für die rechtliche Ausgestaltung des Naturschutzes in Deutschland zu setzen. "So kurz vor dem Ziel sollten alle Beteiligten über ihren Schatten springen und ihrer Verantwortung für die Sicherung der biologischen Vielfalt in Deutschland gerecht werden", forderte Flasbarth.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Herbert-Rabius-Str. 26 53225 Bonn Telefon: 0228/4036-0 Telefax: 0228/4036-200

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