Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

NABU startet Protestaktion gegen eBay / Dexel: Geschützte Arten gehören nicht in den Handel

(Bonn) - Unter dem Motto „Wegschauen gilt nicht“ hat der NABU eine E-Mail-Protestaktion gegen das Online-Auktionshaus eBay gestartet. „Das größte Online-Auktionshaus der Welt bietet dem Handel mit Teilen von und Produkten aus geschützten Tierarten wider besseres Wissen und trotz vielfacher Kritik weiterhin ein Forum“, sagte NABU-Artenschutzexpertin Birga Dexel. Der NABU hatte eBay bereits im Dezember 2002 aufgefordert, alle Verkaufsangebote geschützter Tiere und Pflanzen oder Produkten daraus umgehend von seiner Webseite zu entfernen und solche Angebote künftig nicht mehr zu platzieren. „eBay ignoriert ungeniert nationale und internationale Artenschutzgesetze“, sagte Dexel. Bis heute habe das Unternehmen weder die Forderungen des NABU und anderer Artenschützer erfüllt noch auf Gesprächsangebote reagiert.

Im Februar 2003 hat das in Bonn ansässige Komitee gegen den Vogelmord dem Unternehmen sowie den zuständigen Behörden umfangreiches Beweismaterial übergeben. Doch bis heute lasse eBay guten Worten keine Taten folgen, so Dexel: „eBay wird erst dann aktiv und löscht ein Angebot, wenn es durch die Öffentlichkeit darauf hingewiesen worden ist.“

Die Seiten des Auktionshauses eBay gelten als der bundesweit größte Marktplatz im Internet. Mehr als eine Million Artikel sind täglich im Angebot verzeichnet, darunter leider auch immer wieder Produkte, die in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Im letzten Jahr häuften sich Meldungen, dass bei eBay auch geschützte Tierarten in teils erheblichen Stückzahlen versteigert würden.

Beim Bonner Komitee gegen den Vogelmord wurde das zum Anlass genommen, einmal genauer hinzuschauen: Einen Monat lang "filzten" seine Mitarbeiter in der Geschäftsstelle jeden Tag die Seiten des Auktionshauses auf Versteigerungen, bei denen bedrohte Arten verkauft wurden. Das Ergebnis: Im Untersuchungszeitraum fanden 1641 Auktionen statt, bei denen Artikel aus besonders und streng geschützten Arten angeboten wurden. Die Summe aller Startgebote dieser Auktionen betrug 342.822 Euro. Bei 1117 (68 Prozent von 1641) dieser Auktionen wurde ein Zuschlag erteilt und so ein Gesamtumsatz von 94.871 Euro erzielt. Verkauft wurden Teil- und Totalpräparate, Felle, Leder, Federn, Eier, Häute, Pelzmäntel, Handtaschen, Federboas, Mützen, Schmuckstücke, Zähne, Knochen (meistens Schädel) sowie Kaviarprodukte.

Faulheit oder Profitgier?

eBay ist an jeder Auktion auf seinen Seiten umsatzbeteiligt, verdient also auch an sämtlichen genannten Verstößen gegen Vermarktungsverbote kräftig mit.
Dabei haben die Versteigerungsprofis aus Potsdam ganz offiziell in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 5) festgeschrieben, dass das Anbieten geschützter Tiere bzw. aus Teilen davon hergestellter Artikel verboten ist.

Der beobachtete Umfang des Handels mit geschützten Arten widerlegt die von den eBay-Verantwortlichen vorgetragene Behauptung, artgeschützte Artikel würden erfasst und durch eine spezielle "Marktpolizei" gelöscht. Ganz offensichtlich kümmert sich bei eBay niemand darum, solche Angebote ausfindig zu machen und zu löschen. Ganz im Gegenteil: Das Auktionshaus stellt eine umfangreiche Plattform zur Verfügung, auf der täglich und anonym Straftaten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begangen werden. Das Komitee hat deshalb im Februar 2003 bei der zuständigen Anklagebehörde Anzeige gegen eBay wegen Verdachts der Unterstützung und Beteiligung an Straftaten erstattet und gegen Unbekannt (die Anbieter) wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. Herbert-Rabius-Str. 26, 53225 Bonn Telefon: 0228/4036-0, Telefax: 0228/4036-200

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