Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider regt Bundesratsinitiative an / Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitsbranche gefordert

(Berlin/Münster) - "Das Instrument der Kurzarbeit hat in der Krise enorm dazu beigetragen, wertvolle Fachkräfte in den Betrieben zu halten. Wir sind uns einig, in einer mit der Krise in den Jahren 2009/ 2010 vergleichbaren wirtschaftlichen Situation schnell zu handeln und kurzfristig die bewährten Sonderregelungen zur Förderung der Kurzarbeit und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen durch Gesetz wieder in Kraft zu setzen", reagierte der stellvertretende iGZ-Bundesvorsitzende Sven Kramer auf die Ankündigung des NRW-Arbeitsministers Guntram Schneider, sich für die Einführung des Kurzarbeitergeldes in der Zeitarbeitsbranche einzusetzen. "Nun gilt es, diesen positiven Ergebnissen ein festes Fundament zu geben, so dass wir künftig gut gewappnet sind", appellierte Kramer für eine gesetzliche Realisierung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeitsbranche. Guntram Schneider betonte, er wolle sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative starkmachen - derzeit existiert keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche.

Das war während der Weltwirtschaftskrise anders, denn die damalige Regierung hatte den Weg für die Zahlung von Kurzarbeitergeld in der Branche freigemacht. "Eine solche Regelung wiederaufleben zu lassen, wäre ein sehr wichtiges Signal - an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch an die deutsche Wirtschaft", sagte der Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) Wilhelm Oberste-Beulmann. "Die Regierung würde damit deutlich zeigen, dass sie die hiesigen Unternehmen in einer schwierigen Lage nicht allein lässt. Und sie würde den Beschäftigten signalisieren, dass sich die Regierung für den Erhalt von Arbeitsplätzen einsetzt, und den Menschen damit die Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes nehmen. Allerdings sollte die Wiedereinführung einer derartigen Regelung nicht auf die lange Bank geschoben werden, damit sie im Fall der Fälle sofort greifen kann. Deswegen kann ich die Ankündigung von Minister Schneider nur nachdrücklich begrüßen, sich schon jetzt für die Öffnung des Kurzarbeitergeldes in der Zeitarbeit stark zu machen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(sy)

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